Vom Schützen fehlt nach wie vor jede Spur.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Nach dem Mafiamord vom 21. Dezember 2018, bei dem der 31-jährige Vladimir R. an der Ecke Lugeck und Wollzeile in der Wiener Innenstadt erschossen und dessen 23-jähriger Begleiter schwer verletzt wurde, liegt ein erstes gerichtsmedizinisches Gutachten vor. Aus diesem geht hervor, dass der 23-Jährige Überlebende viel Glück gehabt haben dürfte.

Entgegen den Berichten einiger Medien, in denen von einem Streifschuss am Kopf die Rede war, hatte ein Projektil den Schädel getroffen. Es eröffnete die Schädeldecke, traf noch am Schädeldach auf einen Knochen, wurde von diesem abgelenkt und trat daher in kurzer Distanz zur Eintrittsstelle wieder aus dem Schädel aus. Bei einem nur wenige Millimeter abweichenden Schusskanal hätte der Mann das Attentat wohl nicht überlebt.

Zu Jahreswechsel aus Spital entlassen

Ein weiteres Projektil durchschlug den Oberkörper, ohne lebenswichtige Organe, das Brustbein oder die Hauptschlagader zu verletzen. Die Kugel hatte den Mann linksseitig am Oberkörper getroffen, trat an der rechten Seite aus und durchschlug in der Folge auch noch den rechten Arm. Dabei wurden zwar Nerven beschädigt, die die Funktionsfähigkeit der rechten Hand des Mannes beeinträchtigen. Insgesamt befindet er sich aber in einem erstaunlich guten Gesundheitszustand.

Der mehrfach angeschossene Mann wurde bereits vor dem Jahreswechsel aus dem Spital entlassen, in dem er intensivmedizinisch behandelt worden war. Neben körperlichen Beschwerden sollen ihm vor allem die psychischen Folgen der Tat zu schaffen machen.

Vom Schützen, der Erkenntnissen des Landeskriminalamts zufolge im Auftrag der montenegrinischen Mafia gehandelt haben soll, fehlt nach wie vor jede Spur. Von der Polizei als Zeugen befragte Passanten hatten nur vage Personsbeschreibungen abgeben können. Der 23-Jährige und ein 29 Jahre alter Mann, der diesen und Vladimir R. zu einem Mittagessen in einem bekannten Schnitzellokal begleitet hatte, konnten ebenfalls keine Hinweise auf die Identität des Täters liefern. (APA, 30.1.2019)