Für den Verfassungsgerichtshof und dessen Richter Michael Rami waren die vergangenen Tage nicht angenehm. Zuerst vertrat Rami als Anwalt den freiheitlichen Innenminister gegen einen Oppositionellen, dann den Vizekanzler gegen einen Politikberater. Das Ganze war noch mit einer blamablen Verteidigungsstrategie garniert, hatte Heinz-Christian Strache doch anfangs behauptet, Fotos, die ihn mit rechtsextremen Identitären zeigten, seien gefälscht. Wenig später gab er zu: Das waren sie nicht.

Danach war der Druck auf Rami gestiegen: Immer mehr Richterkollegen und Verfassungsexperten äußerten ihren Unmut. Sie befürchteten zu Recht Interessenkonflikte, da Rami als Verfassungsrichter auch über von der FPÖ mitbeschlossene Gesetze urteilen muss. Dass Rami nun einen Schlussstrich unter die Causa zieht und keine Spitzenpolitiker mehr vertreten will, war höchst überfällig.

Rami ist jedoch kein Einzelfall. Beim Thema Unvereinbarkeit ist Österreich eine Insel der Seligen – nämlich für jene, die Diener mehrerer Herren sind. Abgeordnete, die als Anwälte tätig sind; Regierungsmitglieder, die Aktien besitzen oder als Anwälte in Staatsaffären tätig waren: Das ist in Österreich alles kein Problem. Wie die Causa BVT zeigt, sind solche Missstände auch in der Verwaltung anzutreffen, wo viele Beamte nebenbei Firmen betreiben. Gerade eine so bedeutende Institution wie der Verfassungsgerichtshof dürfte hier keine Angriffsfläche bieten. (Fabian Schmid, 30.1.2019)