Kann man so sagen: "Kickl ride to Höll!"

Foto: privat

Innsbruck – Das Plakat mit dem Schriftzug "Kickl ride to Höll", das zwei Zuschauer beim WM-Radrennen der Herren in Innsbruck präsentiert haben, bleibt nun doch straffrei. Die Tat ist laut dem Strafamt im Wesentlichen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" vom Donnerstag. Die Verwaltungsstrafverfahren wurden eingestellt.

Die beiden Männer hatten sich am 30. September während des Rennens am Eingang zur sogenannten Höttinger Höll postiert und das offensichtlich an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gerichtete Plakat hochgehalten. Zwei anwesende Polizisten nahmen zunächst die Personalien auf, nach Rücksprache mit der Einsatzleitung wurde ihnen nach dem Rennen mitgeteilt, dass Anzeigen wegen Anstandsverletzung folgen werden. Da es sich dabei um ein Offizialdelikt handle, müsse die Polizei Anzeige erstatten, sonst wäre es Amtsmissbrauch, hatte eine Polizeisprecherin nach Bekanntwerden des Falls erklärt.

Politiker müssen Rücktrittsaufforderung akzeptieren

Im Herbst hatte dann einer der beiden Zuschauer eine Strafverfügung über 80 Euro wegen Anstandsverletzung erhalten, er erhob dagegen Einspruch. Der zweite Zuschauer hatte zwar keine Strafverfügung erhalten, war aber vom Strafamt zur Rechtfertigung aufgefordert worden. Auch bei ihm wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die offenkundige Botschaft des Plakats – eine Rücktrittsaufforderung – müssten sich Politiker in einer Demokratie gefallen lassen, befand nun aber das Strafamt, weshalb beide Verfahren eingestellt wurden. (APA, 31.1.2019)