Wien – Im Familienausschuss ist am Donnerstag die Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes für Krisenpflegeeltern beschlossen worden – mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos, wie die Koalitionsparteien mitteilten.

Unterdessen ging das Hickhack zwischen den Fraktionen munter weiter: Die Regierungsparteien warfen der SPÖ "parteipolitisches Kleingeld auf dem Rücken von Kindern" vor. Die Familiensprecher der Koalitionsparteien, Edith Mühlberghuber (FPÖ) und Norbert Sieber (ÖVP), finden die Aussagen der SPÖ unsachlich und inhaltlich falsch. So habe die SPÖ dem sachlichen Klima im Familienausschuss geschadet, "indem sie wider besseres Wissen parteipolitisches Kleingeld auf dem Rücken von Kindern und (Pflege-)Familien wechseln möchte".

Krisenpflegeeltern leisteten unverzichtbare Arbeit und erhielten dafür grundsätzlich Leistungen der Bundesländer, bekräftigten die Regierungsfraktionen. Nun habe das Familienressort eine Lösung erarbeitet, damit Kriseneltern bei Erfüllung aller Voraussetzungen auch die Familienleistungen des Bundes wie Kindergeld erhalten, und damit sei die versprochene Reparatur "vollinhaltlich durchgeführt", meinten Sieber und Mühlberghuber.

Andere Lösung versprochen

Krisenpflegepersonen haben demnach rückwirkend mit 1. Juli 2018 wieder Anspruch auf Kindergeld, sofern sie das Krisenpflegekind mindestens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreuen. Was die Familiensprecher von ÖVP und FPÖ freilich nicht dazusagten: Nach dem Gerichtsentscheid, der die Debatte ausgelöst hatte, hatte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) eigentlich eine andere Lösung versprochen. So sollten alle Noteltern Kindergeld bekommen, "selbst wenn sie die Kinder nicht drei Monate haben", sagte sie im Herbst.

Am Donnerstag hieß es aus ihrem Ressort, Krisenpflegeeltern würden im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld "gleich behandelt wie alle anderen Eltern auch", eine behauptete Schlechterstellung sei "nicht gegeben". Die Kritik aus Opposition und Arbeiterkammer begründete sich darauf, dass die meisten Krisenpflegeeltern mit der neuen Regelung ums Kindergeld umfielen, weil sie die Kinder durchschnittlich sechs bis acht Wochen betreuen und damit nicht auf die 91 Tage kämen. Im Zuge einer Evaluierung soll die "Dauerhaftigkeit der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von mindestens 91 Tagen als Voraussetzung für eine Anspruchsberechtigung" auf ihre Treffsicherheit überprüft werden, kündigte Bogner-Strauß an. Entscheidend sei, dass sämtlichen Eltern die gleichen Ansprüche zukämen.

SPÖ-Familiensprecherin Birgit Sandler hatte am Vormittag die neue Regelung kritisiert: "Die vorliegende Regelung ist unmenschlich und fern jeder Realität. Außerdem ist sie ein Schlag ins Gesicht der engagierten und couragierten Krisenpflegeeltern in ganz Österreich".

Kritik kam nach der Ausschusssitzung auch von der Liste Jetzt: "Krisenpflegeeltern sind in dieser schwierigen Zeit für die Krisenpflegekinder da, deshalb haben sie auch ab der ersten Sekunde Unterstützung verdient und nicht erst, wie laut Regierungsantrag, nach 91 Tagen", ärgerte sich Familiensprecherin Daniela Holzinger. Sie kündigte für die nächste Parlamentssitzung einen Antrag an, "damit Krisenpflegeeltern ab dem 1. Tag Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben". (APA, 31.1.2019)