Peter Pilz freut sich ...

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... Herbert Kickl geht in Berufung.

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Wien – Es ist ein kleiner Sieg für Peter Pilz, aber ein großer für den Rechtsstaat in Österreich. So verkauft es zumindest der Listengründer selbst. Er und Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) haben Post bekommen: Eine Klage des Ministers gegen Pilz wurde vom Gericht in erster Instanz abgewiesen.

ORF

Pilz hatte behauptet, Kickl hätte "eine illegale Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz durchführen lassen" und den mittlerweile bekannten Spruch vom "Kreislauf der Freiheitlichen" wiederholt: Sie fänden sich zuerst auf der Oppositionsbank, dann auf der Regierungsbank, schließlich auf der Anklagebank. Kickl verlangte vor Gericht, dass Pilz die Aussagen unterlässt und sie widerruft.

Das Urteil von Richter Alexander Sackl weist Kickls Klage in allen Punkten zurück. Pilz erfreut sich aber vor allem an einer Passage im Urteil: "Die medienöffentlich vorgenommene, teils rechtswidrige Durchführung einer Hausdurchsuchung bei einer Behörde, deren Wesen es ist, teils auch im Geheimen tätig zu sein, ist ein Umstand, der potenziell geeignet ist, die Sicherheit Österreichs zu gefährden." Das zu kritisieren liege geradezu "im Kernbereich" der Arbeit eines Oppositionspolitikers, nämlich "allfällige Defizite bei Beantragung und Durchführung mit – auch scharfen – öffentlichen Wortmeldungen zu kritisieren".

Kickl geht in zweite Instanz

Für Pilz ist das nicht weniger als die gerichtliche Bestätigung seiner politischen Position in der BVT-Affäre: "Das geht weit über die Klage hinaus. In dieser Deutlichkeit hat das noch kein Gericht gesagt."

In einem weiteren Verfahren, das Kickl gegen Pilz angestrengt hat, geht es um ähnliche Aussagen – nach dem für ihn erfreulichen Urteil sieht der Abgeordnete dem "mit noch viel, viel größerer Zuversicht entgegen". Die zweite Verhandlung in dieser Sache ist für den 1. April angesetzt. Für Pilz ist "der Knebelungsversuch des Innenministers vorläufig am österreichischen Rechtsstaat gescheitert".

Kickls Anwalt Niki Haas hat im Gespräch mit der Austria Presseagentur Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil angekündigt. Er begründet sie unter anderem damit, dass das Gericht im Spruch, der einen künftigen Wechsel Kickls von der Regierungs- auf die Anklagebank vermutet, keinen Vorwurf einer strafbaren Handlung erkennt. Der Spruch sei deswegen laut Urteil durch die in der Menschenrechtskonvention verankerte Meinungsfreiheit gedeckt, Kickls Vertreter sieht das anders: "Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es unzulässig ist, einen politischen Mitbewerber als künftig wahrscheinlich Angeklagten zu bezeichnen", sagt der Anwalt des Ministers. (sefe, 1.2.2019)