Wien – Eine Überraschung am letzten Schultag gibt es in jedem Fall für muslimische Schüler: Anstelle der Bezeichnung "Islam" steht bei Teilnehmern des Wahlfachs Religion "IGGÖ" im Zeugnis – die Kurzbezeichnung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. Deren Präsident Ümit Vural zeigt sich davon überrascht: Offensichtlich sei das auf Anordnung des Unterrichtsministeriums erfolgt.

"Das ist eine Entscheidung, die ich nicht mitgetragen habe, aber jetzt den Eltern erklären muss", zeigt sich Vural irritiert. "Wie man auf diese Idee kommen kann, entzieht sich jeglicher Logik." Laut Zeugnisgestaltungsverordnung sollte nämlich die Bezeichnung der Religion selbst im Zeugnis stehen, nicht aber der zuständigen Institution. In weiterer Folge müsste dann etwa bei jüdischen Schülern "IKG" für Israelitische Kultusgemeinde angeführt sein.

Als Reaktion hat Vural einen Brief an Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geschickt, um die Sache zu klären.

Ministerium prüft

Dort heißt es, man wolle die Bezeichnung "IGGÖ" statt "islamisch" überprüfen. Die entsprechende Vorgabe sei vor kurzem auf Empfehlung des Kultusamts ausgeschickt worden, hieß es auf APA-Anfrage. Mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft stehe man bereits in Kontakt und habe einen Termin vereinbart.

Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Erstellung des Zeugnisses ist die sogenannte Zeugnisformularverordnung. Diese wiederum verweist auf einen Anhang mit der Auflistung aller in Österreich gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften. Im Herbst wurde dieser Anhang geändert – statt der Bezeichnung "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich" und "islamisch" scheint nur noch "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)" auf.

Die entsprechende Änderung sei vom Kultusamt empfohlen worden, argumentiert man im Ministerium. Grund sei, dass die Bezeichnung "islamisch" als zu ungenau empfunden worden sei. Im gleichen Anhang scheint nun übrigens auch – anders als in der alten Version – die "Alevitische Glaubensgemeinschschaft in Österreich (ALEVI)" auf. (APA, 1.2.2019)