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Arbeitslose dürfen nirgendwo in der EU hinsichtlich des Bezugs von Kindergeld diskriminiert werden, sagen die obersten Richter in Luxemburg.

Foto: dpa/steinberg

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein weiteres Urteil gefällt, laut dem eine Ungleichbehandlung von In- und Ausländern bei Sozialleistungen unzulässig ist.

Im konkreten Anlassfall hatte Irland dem rumänischen Staatsangehörigen Eugen Bogatu Familienleistungen für seine beiden in Rumänien lebenden Kinder verwehrt – und zwar für jenen Zeitraum, in dem Bogatu weder beschäftigt war noch eine beitragsabhängige Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bekam.

Der Gerichtshof stellte nun klar, dass man nicht über die "Stellung eines Arbeitnehmers" verfügen müsse, um Anspruch auf Familienleistungen zu haben. Auch sei es nicht erforderlich, dass ein "Antragsteller Geldleistungen aufgrund oder infolge einer Beschäftigung bezieht". Mit anderen Worten: Es muss dem Bezug der Familienleistung kein Versicherungsanspruch vorausgegangen sein.

Leistung wie im Inland

Was auch für das gegen Österreich eingeleitete Verfahren wegen der Indexierung der Familienbeihilfe von Interesse ist: Der EuGH schreibt explizit, dass man Anspruch auf Leistungen für die im Ausland lebenden Familienangehörigen hat, "als ob sie in diesem Mitgliedstaat wohnen würden". Der Arbeitsrechtler Franz Marhold schließt daraus: "Der Europäische Gerichtshof bleibt bei seiner bisherigen Judikatur. Das ist eine weitere Bestätigung für die Unzulässigkeit der Indexierung der Familienbeihilfe", so Marhold zum STANDARD .

Sein Kollege Walter Obwexer will zwar vom aktuellen Urteil keine Rückschlüsse auf die Indexierung ziehen, geht aber ebenfalls von deren Rechtswidrigkeit aus. Wie berichtet hat Österreich mit Jahresbeginn die Familienbeihilfe umgestellt. Für Arbeitskräfte aus anderen europäischen Staaten, deren Kinder im Herkunftsstaat leben, richtet sich die Leistungshöhe nun nach dem Preisniveau in diesem Land.

Wer gewinnt, wer verliert

Osteuropäer bekommen dadurch eine deutlich reduzierte Familienbeihilfe. Für Kinder, die in teureren Staaten leben, gibt es hingegen eine höhere Unterstützung als hierzulande. Unter dem Strich erhofft sich die Regierung Einsparungen von gut 100 Millionen Euro pro Jahr. Insgesamt wurden zuletzt rund 250 Millionen Euro für im Ausland lebende Kinder gezahlt.

Nach Berechnungen der Koalition wären 125.000 Kinder von Kürzungen betroffen. Die meisten von ihnen leben in Ungarn (38.700), der Slowakei (27.180), Polen (14.865) und Rumänien (14.213). Höhere Leistungen würden lediglich ein paar hundert Eltern bekommen – vor allem aus den skandinavischen und den Benelux-Ländern.

Die EU-Kommission ist der Ansicht, die österreichische Regelung sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar, und hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nun muss Österreich dazu eine Stellungnahme abgeben. In weiterer Folge droht dann eine Klage beim Europäischen Gerichtshof. (go, 7.2.2019)