Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: reuters/ruvic

Kaum eine EU-Reform hat so viele Diskrepanzen zwischen den Ansichten der EU-Kommission, des Rats und des Parlaments zutage gebracht wie jene des Urheberrechts. Nun haben sich die Verhandler auf einen finalen Entwurf geeinigt – mit Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht. Damit hat Berichterstatter Axel Voss (CDU) fast alle Punkte, die zuvor massiv kritisiert wurden, in die letzte Version der Reform gebracht. Sollte das EU-Parlament bei einer letzten Abstimmung für den Text stimmen, wird er umgesetzt. Diese wird voraussichtlich entweder Ende März oder im April stattfinden.

"Extreme" Form von Uploadfiltern

Die EU-Verhandler haben sich auf eine Version des umstrittenen Artikels 13 geeinigt, die vor allem von Kritikern als eine der "extremsten" Formen der bisherigen Entwürfe bezeichnet wird. Der Artikel sieht vor, dass Inhalte im Netz noch vor einer Veröffentlichung in sozialen Netzwerken auf eine Urheberrechtsverletzung geprüft werden müssen. Sollte eine bestehen, muss der Upload verhindern werden. In der gewählten Fassung sollen solche Uploadfilter für alle profitorientierten Plattformen gelten. Ausnahmen würden dann herrschen, wenn die Plattform jünger als drei Jahre alt ist, der Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt und sie weniger als fünf Millionen Nutzer pro Monat hat. Gilt einer dieser Punkte nicht, müsste ein Filtersystem eingebaut werden. Zudem müssen die Betreiber belegen können, dass sie "größte Bemühungen" unternommen haben, um sich Lizenzen von Urhebern einzuholen.

Verleger plädierten für Reform

Zuletzt haben sich Rechteinhaber wie der Verband der Musikwirtschaft (Ifpi) und der Medienverlag Bertelsmann gegen die Reform ausgesprochen. Sie appellierten, dass die Ausnahmen ausgeräumt werden sollen. Medien-, Journalisten- und Verlegerverbände forderten "weitere Verbesserungen", um den Text "wirklich bedeutsam" für den kulturellen und kreativen Sektor zu machen. Der offene Brief, der am Montag veröffentlicht wurde und sich an die Verhandler im Trilog richtet, wurde von 28 Verbänden unterzeichnet. Ohne die neue Reform hätten Urheber keine Garantie auf faire Vergütung, und die betroffenen Branchen wären großen rechtlichen Unsicherheiten ausgesetzt, so die Verbände. Daher würde die europäische Kultur einen großen Schaden davontragen, wenn sie nicht angenommen werde, heißt es.

Massive Kritik

Netzaktivisten und Start-ups warnen hingegen bereits seit Monaten vor Uploadfiltern, die als potenzielle Zensurmaßnahme kritisiert werden. Zudem bestehe die Gefahr eines "zersplitterten" Internets: Schon bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft getreten ist, entschieden sich zahlreiche Plattformen dazu, die Vorgaben nicht umzusetzen.

Europäische Nutzer können daher bis heute diese Webseiten nicht verwenden. Ein ähnliches Vorgehen ist im Falle eines Uploadfilters auch bei der Urheberrechtsreform wahrscheinlich, vor allem, weil die verlässliche Implementierung eines solchen Systems sehr kostenintensiv ist. Google ist eines der wenigen Unternehmen, die bereits einen Uploadfilter, genannt Content-ID, implementiert haben. Der Konzern kündigte an, dass die Reform dazu führen könnte, dass sich Plattformen wie Youtube "gezwungen sehen", nur mehr Inhalte von wenigen großen Unternehmen zuzulassen.

Leistungsschutzrecht

Ebenso im Text ist der Artikel 11, der ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Aussicht stellt. Die Idee dahinter ist, dass Aggregatoren wie beispielsweise Google News oder Facebook in Zukunft keine Ausschnitte, sogenannte "Snippets", von Pressetexten mehr anzeigen dürfen, ohne dafür Lizenzen zu erwerben. Der aktuelle Text verbietet es, mehr als "einzelne Worte" oder "kurze Passagen" zu zitieren, ohne eine Lizenz zu erwerben.

Wie das in der Praxis zu interpretieren ist, werden letztlich Gerichte entscheiden müssen. Für Dienste, die von einzelnen Personen, Non-Profit-Organisationen oder kleinen Unternehmen angeboten werden, wurden keine Ausnahmen eingeräumt. Unklar ist auch, was das bei kurzen Texten in Links bedeutet.

"Zensur" und Einschränkung der Linkfreiheit

Befürworter dieser Pläne sehen einen Diebstahl von Inhalten, der dann durch Werbung monetarisiert werde. Kritiker sprechen hingegen von Zensur und einer Einschränkung der Linkfreiheit, die im Internet herrscht und ein maßgeblicher Teil davon sei. Google stellte in Aussicht, seinen Dienst Google News gänzlich einzustellen. Zudem argumentierte das Unternehmen, dass vorwiegend große Verlage von der neuen Regelung profitieren würden, da der Konzern Lizenzen abschließen müsste. In Spanien hat Google sein Angebot News-Angebot bereits 2015 eingestellt, nachdem eine ähnliche Regelung in Kraft getreten war. Davon trugen vor allem kleine Medien Schäden, wie eine Studie attestiert.

Achterbahn

Schon seit vergangenem Jahr wird heftig über das neue Copyright im Netz debattiert. Sowohl für Kritiker wie auch Befürworter der Reform führten die ständig zueinander konträren Entwicklungen in der Causa zu Reaktionen zwischen Freude und Schnappatmung: Im Mai 2018 wurde die Reform mit Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht vor dem EU-Parlament abgelehnt, im September stimmte die Mehrheit der Parlamentarier wiederum für einen nicht weniger strengen Entwurf.

Seitdem wird im Trilog verhandelt. Der österreichischen Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr war es ein Anliegen, diese zu einem Ende zu bringen. Die Regierung scheiterte aber letztendlich daran, dass im EU-Parlament Uneinigkeit herrschte. (Muzayen Al-Youssef, 13.2.2019)