Wien – Die Pilotversuche zu Rechtsabbiegen bei Rot können starten. Nach dem Nationalrat Ende Jänner hat auch der Bundesrat für eine entsprechende Novelle in der Straßenverkehrsordnung (StVO) mehrheitlich grünes Licht gegeben. Das teilte die Parlamentskorrespondenz am späten Donnerstagnachmittag in einer Aussendung mit.

Die Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ erinnerten demnach in der Debatte daran, dass man im Ausland gute Erfahrungen mit ähnlichen Regelungen gemacht habe. Die SPÖ, die schon im Nationalrat gegen die StVO-Novelle gestimmt hatte, meldete Bedenken bei der Verkehrssicherheit an, vor allem was Fußgänger, Radfahrer und Menschen mit Sehbehinderungen betreffe.

Die 30. StVO-Novelle legt die rechtliche Basis für die versuchsweise Erprobung von Rechtsabbiegen bei Rot und bringt dafür auch ein entsprechendes neues Verkehrszeichen. Neu sind laut Parlamentskorrespondenz darüber hinaus Vereinfachungen für den Radverkehr. Das betrifft etwa klarere Regeln für das Befahren von Radwegen, die Einführung eines Reißverschlusssystems am Ende von Fahrradwegen oder Änderungen bei den Verhaltensregeln für Radfahrer. Klargestellt wird außerdem, dass Kinder mit neun Jahren, welche die entsprechende Prüfung abgelegt haben, den Radfahrausweis erhalten. (APA, 14.2.2019)