Innenminister Herbert Kickls Pläne kommen bei der Opposition nicht an.

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Die Opposition sieht derzeit keine Notwendigkeit für ein von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Donnerstag gefordertes Verfassungsgesetz, um "gefährliche Asylwerber" in "Sicherungshaft" zu nehmen. Kickl begründete seinen Vorstoß mit der tödlichen Messerattacke auf einen Sozialamtsleiter in Dornbirn. Um ein Verfassungsgesetz durch den Nationalrat zu bringen, bräuchte die Regierung die Zustimmung entweder der SPÖ oder der Neos.

Keine Lücke

Beide Parteien sehen im Vorarlberger Fall aber ein Versagen des Innenministeriums und keine Rechtslücke. Die Neos hatten bereits vor einigen Tagen darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht Schubhaft über den mit einem Aufenthaltsverbot belegten türkischen Asylwerber hätte verhängt werden können. Diese Rechtsansicht vertrat zuletzt auch der Europarechtler Walter Obwexer in der "Presse".

Neos-Verfassungssprecher Niki Scherak will daher von Kickl zuerst genau wissen, warum dieser die Notwendigkeit eines Verfassungsgesetzes sieht. Für eine konkrete Bewertung des Kickl-Vorschlags sei es noch zu früh beziehungsweise seien dessen Aussagen noch "kryptisch" und "vage". Kickl hatte am Donnerstag erklärt, dass für potenzielle "Gefährder", die in Österreich einen Asylantrag stellen, künftig bereits zu Beginn eine "Gefährdungsprognose" erstellt werden solle. Diese könne sowohl auf eigenen Angaben beruhen als auch weitere Recherchen der Behörden in Datenbanken oder im Internet umfassen. Scherak meint, das Thema Freiheitsentzug sei so sensibel, dass es jedenfalls einen ausführlichen parlamentarischen Prozess und eine Begutachtung brauche.

"Ablenkungsmanöver"

Kritik am Innenminister kommt auch vom stellvertretenden SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried, der in Kickls Forderung nach einer neuen Verfassungsbestimmung ein "Ablenkungsmanöver" sieht. Auch die Roten sind der Meinung, dass es das Innenministerium war, das im Dornbirner Fall Fehler gemacht hat. Leichtfried sieht "ein Versagen der Behörde des Innenministers". Eine Schubhaft wäre auch nach derzeitiger Rechtslage schon möglich und laut Leichtfried auch "notwendig" gewesen. Der ständige Ruf nach neuen Gesetzen, weil man die bestehenden nicht richtig vollziehe, sei der falsche Weg, so Leichtfried.

Auch die Liste Jetzt (vormals Liste Pilz) erteilt Kickls Plänen eine Absage. Der Innenminister habe bereits bestehende gesetzliche Möglichkeiten, die ausgeschöpft werden können und sollen, betonte die Abgeordnete Alma Zadić via Aussendung. "Bevor die Verfassung geändert werden soll, verlange ich eine umgehende Prüfung und Aufklärung des Falles."

Edtstadler dafür

Die ÖVP-Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler, begrüßt hingegen Kickls Vorschlag. Auch sie hofft nun auf eine Verfassungsmehrheit, um die notwendigen Änderungen durchführen zu können, sagte sie am Freitag im Ö1-"Mittagsjournal". "Der Fall in Vorarlberg hat gezeigt, dass wir keine Möglichkeit gehabt hätten, über den Antragsteller irgendeine Form der Verwahrungshaft zu verhängen", so Edtstadler. Es brauche deshalb eine Verfassungsänderung, um diese gesetzliche Lücke zu schließen.

Als "nicht sinnvoll" bewertet den Vorschlag der Verfassungsjurist Heinz Mayer im "Mittagsjournal". "Das ist eine äußerst gefährliche Maßnahme, weil sie zu Missbrauch einlädt", meint er. Außerdem müsse man klären, ab wann eine Person als Gefährder definiert wird und wer das entscheidet. Mayer: "Das müsste wohl ein Gericht entscheiden, das würde wohl die Menschenrechtskonvention verlangen." (red, APA, 15.2.2019)