Konsumentenschützer raten aufgrund des Post-Datenskandals ein Auskunftsbegehren zu beantragen.

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Die Datenschutzbehörde stellte bereits Verstöße wegen illegalem Datenhandel seitens der Post fest. Nun zieht der Konsumentenschutz nach: Ein rasches Auskunftsbegehren wird empfohlen, Schadenersatzzahlungen sind möglich.

Recht auf Auskunft

In einer Aussendung des Konsumentenschutzes wird darauf aufmerksam gemacht, das erstellte Datenprofil der Post auf einfachem Wege selbst herausfinden zu können. Es sei möglich, Daten wie Name, Adresse, Geschlecht und geschätzte Parteiaffinität nur mit wenigen Klicks durch das Versenden eines Auskunftsbegehrens zu erfassen. Das elektronische Ansuchen kann per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten der Post geschickt werden.

"Wenn ein Unternehmen mit derart brisanten Daten Geschäfte macht, darf das nicht folgenlos bleiben. Es sind alle Österreicherinnen und Österreicher aufgerufen, aktiv zu werden", so Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht der Konsumenteninformation.

Offenlegung des Datenprofils

Auf ein Auskunftsbegehren hat die Post innerhalb eines Monats zu reagieren. Das Unternehmen muss offenlegen, welche Daten über die jeweilige Person gespeichert wurden. Außerdem hat die Post Aufschluss darüber zu geben, an wen die Daten weitergereicht wurden und wo diese gesichert sind. In einem weiteren Schritt kann man durch einen Löschungsantrag das Entfernen der Daten beantragen.

Angaben, welche die Parteiaffinität der Kundschaft betreffen, hätten laut Datenschutzbehörde nicht verarbeitet werden dürfen. In den vergangenen Jahren wurden Schadenersatzzahlungen in vergleichbaren Fällen vom Obersten Gerichtshof verhängt. Ein Musterschreiben zur Datenauskunft ist auf der Seite des Testmagazins Konsument zu finden. (red, 18.2.2019)