Wien/Wiener Neustadt/Wolfsburg – Am Dienstag sind in Österreich zwei Sammelklagen gegen den Volkswagenkonzern im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verhandelt worden. Inhaltlich wurde es dabei aber weder am Handelsgericht Wien noch am Landesgericht Wiener Neustadt, wie VW-Anwälte der APA am Abend mitteilten.

Es geht zumindest vorerst weiter um die Frage, wie die Senate zu besetzen sind und ob österreichische Gerichte überhaupt zuständig sind. "Dementsprechend haben sich das Landesgericht Wiener Neustadt im Verfahren gegen Cobin Claims (dieselklage.at, Anm.) und das Handelsgericht Wien gegen den VKI auf diese Punkte beschränkt", sagten VW-Anwalt Thomas Kustor und -Anwältin Sabine Prossinger von der Kanzlei Freshfields in Wien zur APA. VW fühle sich darin bestätigt, dass in den anhängigen Massenverfahren zunächst die Formalfragen geklärt werden müssten.

"Zuletzt hatten die Landesgerichte in Korneuburg und Wiener Neustadt die internationale Zuständigkeit verneint. Diese Frage wird in den nächsten Wochen bzw. Monaten in den Instanzen geklärt werden", erinnerten die Anwälte. Zuletzt meinte Kustor: "Aus Sicht der VW AG sind die von diversen Organisationen eingeleiteten Sammel- bzw. Musterklagen prozessual unzulässig und inhaltlich unbegründet", so Kustor.

Fünf Landesgerichte

Neben dem HG Wien stehen auch Verfahren an fünf Landesgerichten in den Bundesländern ins Haus – fix sind neben dem heutigen Termin in Wiener Neustadt vorerst weitere Termine in Innsbruck (12. März) und Leoben (15. März), offen dagegen noch in Eisenstadt und Feldkirch.

Ziel der Kläger VKI bzw. Cobin Claims ist es, für alle Teilnehmer der Aktion Schadenersatz vom VW-Konzern zu erstreiten. Inhalt der Ansprüche ist eine Geldzahlung an Betroffene. Eingeklagt werden 20 Prozent (oder mehr) des Kaufpreises des VW-Autos. Insgesamt wurden bei dieselklage.at für die rechtlichen Auseinandersetzungen 6.761 Fahrzeuge von rund 6.500 natürlichen oder juristischen Personen, also Privaten oder Firmen angemeldet. Darunter sind neben KMU und Mittelständlern auch börsennotierte Unternehmen, heißt es bei Cobin Claims. (APA, 26.2.2019)