Low-Cost-Carrier sind bei Zusatzgebühren kreativ. Nicht selten sind diese höher als der Ticketpreis.

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Wien/Schwechat/Korneuburg – Laudamotion verrechnet bei seinem Standardtarif 55 Euro für den Flughafen-Check-in. Das Landesgericht Korneuburg hat diese Gebühr jetzt für unzulässig erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit.

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Gebühr geklagt. Was die Konsumentenschützer kritisieren: Während der gesamten Buchung zeige Laudamotion die Höhe des Tarifs für den Flughafen-Check-in nicht automatisch an. Kunden müssten vielmehr die Tarifinformation aktiv anklicken und so die Höhe der Gebühr erfragen. Versäumen sie das Zeitfenster für den Online-Check-in oder mangle es ihnen an den technischen Voraussetzungen, dieses Zeitfenster zu nutzen, seien sie gezwungen, den Flughafen-Check-in in Anspruch zu nehmen.

Ungewöhnliche Extrakosten

Das Gericht beurteilte diese Extrakosten demnach als ungewöhnlich. "Das Landesgericht Korneuburg spricht von einer Gebühr in exorbitanter Höhe", erklärt Konsumentenschützerin Beate Gelbmann. "Für die Kunden ist eine solche Gebühr nicht nur überraschend, sondern es ist für sie auch schwer nachvollziehbar, dass sie für den Check-in am Flughafen unter Umständen mehr zahlen müssen, als der Flug einer Billigfluglinie selbst kostet." (red, 27.2.2019)