Wien – Psychotherapie auf Krankenschein ist in Österreich kaum möglich. Wer eine Therapie braucht und dafür einen Wahltherapeuten aufsucht, bekommt einen Anteil von der Krankenkasse rückerstattet. Denn die Kontingente, die einzelne Krankenkassen mit Trägervereinen vereinbart haben, sind begrenzt.

Dieser Betrag unterscheidet sich aber von Kassa zu Kassa. Die Kosten für eine Stunde Psychotherapie liegen zwischen 70 und 120 Euro. Den niedrigsten Zuschuss zahlt die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit 21,80 Euro, den höchsten zahlt die SVB, die Sozialversicherung der Bauern. Sie bekommen 50 Euro pro Sitzung, die BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) zahlt 40 Euro.

Ausgaben in Niederösterreich am höchsten

28 Euro pro Einheit bekommt ein Versicherter einer Gebietskrankenkasse. Die Leistung ist zwar österreichweit angeglichen worden, aber wie oft sie ausgezahlt wird, unterscheidet sich sehr deutlich. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Neos hervor. Am höchsten sind die Ausgaben in Niederösterreich, die NÖGKK zahlte 2017 insgesamt 11,7 Millionen Euro. In Wien machten mit 6,3 Millionen Euro die Ausgaben etwas weniger als die Hälfte aus.

Warum die Ausgaben in Niederösterreich so viel höher sind, erschließt sich aber nicht. Weder hat die NÖGKK besonders hohe Rücklagen, noch gibt es in Niederösterreich mehr psychisch Kranke als in anderen Bundesländern. Die Höhe der Ausgaben hängt damit nur von der Bewilligungspraxis der einzelnen Kassen ab.

Ungleiche Leistung

Gerald Loacker, Gesundheitssprecher der Neos, der die Anfrage an Sozialministerin Beate Hartinger-Klein gerichtet hatte, schließt aus den Zahlen, dass die psychiatrische Versorgung vom Wohnort der Betroffenen abhänge. "Gleiche Leistung für gleichen Beitrag gilt hier nicht, wenn die einzelnen Kassen das durch ihr Genehmigungsverfahren steuern", kritisiert Loacker im STANDARD-Gespräch. Er sieht die Ministerin in der Verantwortung, sie habe in der Aufsicht über die Kassen versagt. "Ein Gesamtvertrag ist längst überfällig", sagt er.

Aktuell haben die einzelnen Gebietskrankenkassen mit Trägervereinen Verträge abgeschlossen, aber diese decken eben nur ein bestimmtes Ausmaß an Stunden ab. Dass das nicht ausreicht, um die Versorgung sicherzustellen, kritisierte auch der Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht. (mte, 5.3.2019)