Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) will, dass die Schulerhalter das Geld für den Ausbau der Ganztagsbetreuung annehmen.

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Wien – Heinz Faßmann will Gemeinden ein Angebot machen, das sie nicht ausschlagen können – nicht noch einmal. Denn mindestens 110 Millionen Euro, die das Bildungsministerium in den vergangenen Jahren für den Ausbau ganztägiger Schulformen bereitgestellt hat, wurden nicht abgeholt. Sie werden in den kommenden Jahren zusätzlich zur Verfügung gestellt, aber unter attraktiveren Bedingungen. Insgesamt sollen von 2020 bis 2022 rund 203 Millionen Euro fließen, sagte der Bildungsminister am Dienstag.

Die Gemeinden hätten bisher befürchtet, auf den Personalkosten außerhalb der Unterrichtszeit sitzenzubleiben, wenn die Anschubfinanzierung durch den Bund (etwa für Umbauten) ausläuft – Faßmann nennt das einen "Konstruktionsfehler". Bund bzw. Länder sind für die Finanzierung der Unterrichts- und Lernzeit verantwortlich, der Freizeitteil dagegen fällt in die Verantwortung der Schulerhalter. Das sind bei den Pflichtschulen (vorrangig Volksschule und Neue Mittelschule) die Gemeinden.

Bund übernimmt 70 Prozent der Personalkosten

Mindestens 110 Millionen Euro aus der laufenden Vereinbarung seien deswegen nicht abgerufen worden, die endgültige Abrechnung steht noch aus. Faßmann möchte deshalb, dass der Bund sich künftig mit rund 70 Prozent an den Personalkosten beteiligt, dafür sollen 129 der 203 Millionen Euro eingesetzt werden. Für den Ausbau sind 74 Millionen vorgesehen. Geregelt wird das im Rahmen einer 15a-Vereinbarung mit den Ländern in einer Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes, die noch mit den Bundesländern abgestimmt werden muss.

Faßmann hofft, dass die Schulträger das Angebot "auch entsprechend zu würdigen wissen". Er sei aber zuversichtlich, denn "Geld ist ein starkes Druckmittel".

Auch dass bisher Ganztagsbetreuung an Schulen und dabei vor allem verschränkte Angebote mit einem Wechsel von Unterricht, Lern- und Freizeit bevorzugt wurden, hat laut Faßmann den Interessen von Ländern, Gemeinden und Eltern widersprochen und dazu geführt, dass der Ausbau schleppend voranging.

Öffnungszeiten von sieben bis 16 Uhr

Ziel des neuen Gesetzes ist es laut Faßmann, an 85 Prozent der Standorte – also Schulen für Sechs- bis 14-Jährige oder Einrichtungen in unmittelbarer Nähe – ganztägige Betreuung anbieten zu können. Derzeit gibt es vor allem in den großen Städten, im Nordburgenland und in Vorarlberg viel Angebot. Wenn Infrastruktur wie Speisesäle vorhanden sei, sei auch ein weiterer Ausbau der Plätze leichter möglich, sagte der Minister. Die Zahl der Plätze soll bis 2022 von 190.000 auf 230.00 steigen.

Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der Qualitätskriterien des Ministeriums: Die Schulen müssen von sieben Uhr bis Unterrichtsbeginn und am Nachmittag bis 16 Uhr Betreuung bieten, bei Bedarf auch bis 18 Uhr. Für Zuschüsse zur Ferienbetreuung müssen die Einrichtungen mindestens von acht bis 16 Uhr offen sein.

Außerdem muss in den Lernzeiten qualifiziertes Personal mit Lehramtsstudium oder Befähigungsprüfung eingesetzt werden, damit "die Eltern die Sicherheit haben, dass die Hausübungen mit Qualität erledigt werden". Gruppen dürfen außerdem maximal 25 Kinder umfassen, und die Raumausstattung muss stimmen. Geld fließt nur, wenn die Kriterien eingehalten werden, und auch nur für tatsächliche Betreuungszeiten etwa in den Ferien.

Künftig im Finanzausgleich

Ein Teil der Mittel könnte allerdings für einen anderen Bereich gewidmet werden: Geht es nach dem Bildungsministerium, sollen zehn Millionen Euro als Anreiz für die Länder eingesetzt werden, die zuletzt aus dem "Integrationstopf" finanzierten Schulsozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen weiterzubeschäftigen. Bund und Länder sollen sich die Kosten zur Hälfte teilen, kündigte Faßmann an.

Die Novelle versteht man im Bildungsministerium als Übergangsregelung. Nach 2022 soll die Finanzierung der Ganztagsschulen idealerweise im Finanzausgleich festgehalten sein, sagt Generalsekretär Martin Netzer. (APA, sefe, 12.3.2019)