Nach der Saison des Wiener Eislaufvereins ist vor "Sand in the City" mit Gastro und Beachvolleyball. Bis dahin liegt das Areal vorerst einmal brach. Hier auf dieser Fläche will Wertinvest unter anderem einen 66-Meter-Wohnturm realisieren.

Foto: David Krutzler

Wien – Am Montag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), ob das umstrittene Bauprojekt beim Heumarkt in der Wiener Unesco-Welterbezone eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigt – oder nicht. Kommt der Richter in der mündlichen Verhandlung zum Schluss, dass es eine UVP braucht, verzögert sich das Projekt samt 66-Meter-Wohnturm erneut um Jahre.

Beim Team von Projektwerber Wertinvest rund um Immobilienentwickler Michael Tojner schrillen jedenfalls die Alarmglocken. Michael Hecht, Anwalt von Wertinvest, greift das BVwG im Vorfeld der Verhandlung frontal an. "Was hier stattfindet, ist gesetzwidrig", sagt er dem STANDARD. Es gebe keine gesetzlichen Voraussetzungen, die eine Einzelfallprüfung vor dem BVwG in der Causa Heumarkt legitimieren würden.

So sei das Vorhaben weder ein städtebauliches Projekt, noch würden die im UVP-Gesetz vorgesehenen Schwellenwerte erreicht. Diese Rechtsansicht teilte in erster Instanz im Oktober 2018 auch das Amt der Wiener Landesregierung. Und laut Hecht sei das Thema Unesco-Welterbe im Verfahren vor dem BVwG "nicht anwendbar". Das Gericht hat freilich einen Gutachter bestellt, der die Projektauswirkungen auf den Welterbestatus Wiens geprüft hat.

Gutachter sieht Welterbe-Status gefährdet

Er, Architekt Manfred Wehdorn, kommt in seiner Expertise zum Schluss, dass dieser Status sehr wohl gefährdet wäre. Das Projekt stelle wegen Masse und Bauhöhe "objektiv beurteilbar eine wesentliche Störung der historischen ,Skyline‘ dar". Diese sei aber "grundlegend" für die Zuerkennung des Welterbestatus gewesen. Das Projekt habe vor allem wegen seiner Masse ("Kubatur") eine "einschneidende, nachteilig zu bewertende Veränderung der Sichtbarkeit zur Folge".

Wobei Wehdorn sehr wohl zugesteht, dass Tojners Vorhaben etliche positive Auswirkungen hätte. Denn das Heumarkt-Areal stelle derzeit eine Barriere zwischen erstem und dritten Bezirk dar, der öffentliche Raum beim Eislaufverein sei "wenig attraktiv" gestaltet. Die städtebauliche Erneuerung dort böte Wien die Chance, dass "ein attraktiver innerstädtischer Ort" geschaffen werde. Kurzum, Stadtentwicklung in dem Bereich sei notwendig, das Projekt müsste aber eben überarbeitet werden.

Wertinvest hatte freiwillige Prüfung beauftragt

Ursprünglich hatte Wertinvest 2017 freiwillig beantragt zu prüfen, ob eine UVP notwendig ist. Als ruchbar wurde, dass das BVwG als zweite Instanz zu genau dieser Entscheidung kommen könnte, wurde der Antrag zurückgezogen. Das BVwG führt die Prüfung aber von Amts wegen weiter. Einstellen will es das Verfahren nur, wenn die Wertinvest vorher versichert, "das Vorhaben nicht zu verwirklichen". Sie könne das durch Belege samt eidesstattlicher Erklärung bescheinigen.

"Sinnloses Instrument"

Sollte die Notwendigkeit einer UVP festgestellt werden, geht Rechtsanwalt Hecht von einer Verzögerung des Bauprojekts von "mindestens eineinhalb Jahren" sowie Mehrkosten in Millionenhöhe aus. Zudem würde so "der Beweis erbracht, dass die UVP-Prüfung ein sinnloses Instrument sei", wenn es bei einer "innerstädtischen Brache wie dem Heumarkt" angewendet werde.

Auch die Landschaftsschutzorganisation Alliance for Nature hat im BVwG-Verfahren eine Stellungnahme abgegeben. Ihr Generalsekretär Christian Schuhböck vertritt die Rechtsansicht, dass die Republik, ließe sie den Bau zu, gegen ihre Verpflichtungen verstieße, die sie mit dem Beitritt zur Weltkulturerbe-Konvention eingegangen ist. Er hat daher beantragt, das Gericht möge das Bauvorhaben als rechtswidrig einstufen – oder eine UVP durchführen. (Renate Graber, David Krutzler, 14.3.2019)