Eine absurde Überzeichnung der heute möglichen Arbeitswelten – doch sind wir so weit davon entfernt?

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Arbeitsrechtsexperte Martin Risak meint: "Erst kommt die Regulierung, dann kommt die Freiheit."

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Graphic Design im Urlaub am Strand auf Bali, weil der Chef noch schnell etwas für eine Präsentation braucht. Die letzten Korrekturen des neuen Artikels, nachdem die Kinder endlich im Bett sind, oder noch schnell ein paar E-Mails beantworten, bevor man das Handy vor dem Einschlafen ablegt: Die Veränderungen der Arbeitswelt führen dazu, dass die Arbeit nicht mehr zwangsläufig an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit stattfinden muss. Laptop, Smartphone und Internetzugang reichen aus. Vor allem klassische Bürotätigkeiten können heute digital jederzeit und von überall aus, mitunter sogar über Staatsgrenzen hinweg, erbracht werden. Damit verliert das Arbeitsrecht einen sehr wesentlichen Bezugspunkt, da es von einer klaren Abgrenzung der örtlichen und damit vor allem zeitlichen Arbeits- und Lebensbereiche ausgeht. Hat diese neu gewonnene Freiheit nur positive Auswirkungen für die Arbeitenden, oder ist es in Wirklichkeit ein großer Selbstbetrug, den wir uns da einreden haben lassen?

Selbstkontrolle oft effektiver als Fremdkontrolle

Die Idee des Arbeitsvertrags beruht im Grunde darauf, dass der Arbeitnehmer gegen Entgelt seine Selbstbestimmung für beispielsweise 40 Stunden pro Woche aufgibt und sich für diese Zeit dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterwirft. Er begibt sich infolge dessen in den Betrieb des Arbeitgebers, eine Fabrik, ein Büro oder ein Geschäft. Der Arbeitgeber kann während der vereinbarten Arbeitszeit bestimmen, was der Arbeitnehmer dort wie zu tun hat. In jüngerer Zeit ändert sich hier aber etwas grundlegend: Arbeitgeber determinieren und kontrollieren verstärkt nicht mehr die Arbeitsleistung selbst, sondern nur mehr das Arbeitsergebnis.

Das ist möglich, weil moderne Informationssysteme die Leistung der Arbeitenden kleinteilig bis auf die individuelle Ebene hin adressierbar und messbar machen. Das ermöglicht einen permanenten Leistungsvergleich. Die entscheidende Frage ist dann nicht mehr, wer wann und wo wie lange arbeitet, sondern wer die vorgegebenen Ziele erreicht und wer nicht. Das resultiert in einem Phänomen, das der Soziologe Zygmunt Bauman als "Überwachen ohne Überwacher" beschrieben hat. Manager laden ihre Führungs- und Kontrollaufgaben auf Arbeitnehmer ab und verkaufen diese Lastenverlagerung als "Ermächtigung".

Echte Freiheit sieht anders aus

Der dauernde Wettbewerb um Anerkennung, Aufstieg und manchmal um simples Überleben in der Arbeitswelt geht täglich in eine neue Runde. Es gewinnen vor allem jene, die das tun, was der Chef möchte – und das am besten ganz ohne Weisung und bisweilen in dem Glauben, es sei alles selbstbestimmt und freiwillig. Die größere Selbstbestimmung der Arbeitenden geht daher nicht immer mit einem Zugewinn an tatsächlicher Freiheit einher, sondern kann im Gegenteil zu erhöhtem Arbeitsdruck und Arbeitsverdichtung führen.

Vorauseilender Gehorsam bei der Arbeitszeiteinteilung

Diese Entwicklung zeigt sich gut am Beispiel der Gleitzeit. Bei diesem Arbeitszeitmodell besitzen die Arbeitenden eigentlich die größte Freiheit, da sie Beginn und Ende der Arbeitszeit selbst festlegen können. Praktikabel ist die Gleitzeit aber oft nur dann, wenn nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer geglitten wird, sondern wenn sie betriebliche Interessen zumindest mitberücksichtigen. In der Praxis bauen sie somit oft ohne Überstundenzuschläge "freiwillig" Zeitguthaben auf, wenn mehr zu arbeiten ist, und gehen im vorauseilenden Gehorsam früher nach Hause, wenn gerade weniger los ist.

Somit ist es nicht mehr das Risiko der Arbeitgeber, ausreichend Arbeit während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung zu haben, sondern die Arbeitnehmer sollen ihre Arbeit selbstbestimmt so einteilen, dass möglichst wenig Leerläufe beziehungsweise keine Überstunden anfallen. Unter dem Deckmantel der Flexibilität führt das nicht nur zu weniger Planbarkeit des Privatlebens, sondern auch dazu, dass man zum Beispiel am Abend bis nach Mitternacht zuschlagsfreie Zeitguthaben aufbaut, weil der Auftrag am nächsten Tag fertig sein muss. Dieses soll man idealerweise dann verbrauchen, wenn es mal weniger Arbeit gibt, und nicht jedenfalls dann, wenn die Kinder wegen ihrer schulautonomen Tage gerade zu Hause sind.

Daheim geht’s auch

Digitales Arbeiten ermöglicht auch eine örtliche Entgrenzung in Form eines Homeoffice oder des ortsungebundenen Mobile Working. Es reicht oft aus, digital in den Betrieb eingebunden zu sein. Physische Anwesenheit ist nicht immer erforderlich. Das wirft Fragen auf: Wer ist für die Ausstattung der Arbeitsstätte und für die Vorkehrungen gegen dort auftretende Gefahren zuständig? Kann der Arbeitgeber vorschreiben, wo man in der als Homeoffice genutzten Wohnung den Schreibtisch aufstellen muss? Kann das Arbeitsinspektorat die im Kaffeehaus geleistete Arbeit dahingehend überprüfen, ob dort alles den Arbeitnehmerschutzbestimmungen entspricht? Ist es ein Arbeitsunfall, wenn der Graphic Designerin bei der Arbeit am Strand auf Bali eine Kokosnuss auf den Kopf fällt? Die in der Vergangenheit eindeutigen Verantwortlichkeiten werden weniger klar und müssen neu ausgehandelt werden.

Wie sieht die Zukunft aus?

Die Erkenntnis, dass formale Freiheit für Arbeitende nicht zwangsläufig zu tatsächlichen persönlichen Freiräumen führt, ist freilich nicht neu. Sie war sogar die Grundlage für die Entwicklung des Arbeitsrechts: Erst die Einschränkung von Freiheiten durch die Schaffung eines rechtlichen Rahmens führt dazu, dass formal bestehende Freiräume auch tatsächlich genutzt werden können. So macht es beispielsweise die Beschränkung der Arbeitszeit erst möglich, dass echte Freizeit besteht, die keinem Verwertungszwang unterliegt. Auch für die Zeiten des digitalen Wandels gilt somit in Abwandlung des berühmten Brecht-Zitats im Arbeitsrecht weiterhin "Erst kommt die Regulierung, dann kommt die Freiheit".

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Wie hat sich Ihr Job in den letzten Jahren verändert: Sind zeitliche und örtliche Beschränkungen weggefallen? Wie spiegelt sich das im Arbeitsvertrag oder Gehalt wider? Wie "flexibel" sind Sie in Ihrem Beruf, und ist Ihnen das angenehm oder stört Sie das sogar manchmal, weil die Arbeitszeit ausufert? Posten Sie Fragen und kritische Anmerkungen im Forum – Arbeitsrechtsexperte Martin Risak wird darauf reagieren. (Martin Risak, 2.4.2019)