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Mangels Sozialversicherungspflicht rangieren Erntehelfer an der unteren Stufe der Arbeitsmarkthierarchie. Nun sollen Flüchtlinge bei der Erdäpfelaussaat einspringen.

Foto: Dpa

Wien – Justizminister Josef Moser (ÖVP) steht den Überlegungen von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), eine Arbeitspflicht für anerkannte Flüchtlinge einzuführen, ablehnend gegenüber. "Ich sehe derzeit keine Notwendigkeit dafür", sagte der Ressortchef am Mittwoch vor Beginn des Ministerrates. Er verwies darauf, dass im Rahmen der Arbeitsvermittlung durch das AMS bereits jetzt die Möglichkeit von Sanktionen besteht, sollte ein Betroffener die Arbeitsangebote ausschlagen.

Wer keine Arbeit annimmt, dem könnten ja bereits laut geltender Rechtslage Sozialleistungen gestrichen werden, betonte Moser. Aus dem Justizressort hieß es danach, selbstverständlich unterstütze Moser die Sozialministerin in ihrem Bestreben, die Betroffenen in Arbeit zu bekommen.

Flüchtlinge als Borkenkäfer-Bekämpfer

Tags zuvor hatte Hartinger-Klein (FPÖ) publik gemacht, sie könne sich vorstellen, Flüchtlinge als Helfer im Kampf gegen Borkenkäfer zu verpflichten. Ziel dieser Arbeitspflicht, die Hartinger-Klein am Dienstag via "Krone" ventilierte: Die Zahl der arbeitslosen Asylberechtigten senken.

"Meine Verpflichtung als Ministerin ist, dass ich alle Möglichkeiten überprüfe um mehr Menschen in Beschäftigung zu bekommen", teilte die Ministerin über ihren Pressesprecher mit Verweis auf die aktuell 33.000 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten ohne Erwerbsarbeit mit. "Es muss zulässig sein, nicht nur darüber nachzudenken Personen mit Mitteln der Arbeitsmarktförderung für höherwertige Arbeitsplätze zu qualifizieren, sondern auch wenn es einen konkreten/akuten Bedarf an gering qualifizierten Arbeitskräften gibt." Der verpflichtende Einsatz im land- und forstwirtschaftlichen Bereich sei daher naheliegend.

Rücktrittsforderungen

Von SPÖ, Neos und Gewerkschaften erntete die Ministerin für den Vorstoß, der weit über die ohnehin obligatorische Kürzung von Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung hinausgeht, wenn Arbeitslose vom Arbeitsmarktservice (AMS) angebotene Jobs nachhaltig ablehnen, heftige Kritik – bis hin zu Rücktrittsforderungen.

"Böswilliger geht es kaum mehr. Eine bestimmte Gruppe von Menschen zur Zwangsarbeit zu verpflichten um einen Arbeitskräftemangel zu bekämpfen, ist klar menschenverachtend und erinnert stark an die NS-Zeit", echauffiert sich Produktionsgewerkschaftschef Rainer Wimmer und fordert den Rücktritt der Sozialministerin. "Gerade in dieser Branche gibt es gravierende Missstände bei den Arbeitsbedingungen, die Löhne sind niedrig, Überstunden werden nicht bezahlt und die Unterbringung ist oft fragwürdig."

Gewerkschaft tobt

Daher sei es kein Wunder, dass gerade in diesem Bereich Arbeitskräfte fehlten. "Anstatt sich für Verbesserungen und höhere Löhne einzusetzen, will Hartinger-Klein in Österreich Zwangsarbeit einführen", sagt Wimmer und liegt damit auf Linie mit Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker: "Die Verwendung von Zwangsarbeitsrhetorik ist wieder ein klassisches Schauspiel, um künstlich Empörung zu erzeugen und die eigene Klientel zu bedienen." Das sei Populismus pur und könne nicht ernst gemeint sein.

Kaum Details zur Arbeitspflicht: Sozialministerin Hartinger-Klein.
Foto: APA/Georg Hochmuth

Wie Hartinger-Kleins Arbeitspflicht im Detail aussehen könnte, war auch auf mehrmalige Nachfrage nicht in Erfahrung zu bringen. "Wir haben da wenig Spielraum", sagt Arbeitsrechtler Walter Pfeil von der Uni Salzburg. Sklaverei und Zwangsarbeit sind verfassungswidrig." Außer Häftlingen und bei Notstand oder Katastrophen dürfe niemand zu Arbeit gezwungen werden, die über die normale Bürgerpflicht hinausgehe.

Experten klären auf

Sein Kollege Franz Marhold von der Wirtschaftsuni sieht keine Notwendigkeit für Arbeitspflicht: Die Obliegenheit, Arbeit zu leisten, führe ohnehin zum Verlust des Rechts auf staatliche Unterstützung. Das sei im Arbeitslosenversicherungsgesetz ebenso als Sanktion vorgesehen wie bei Mindestsicherung oder Notstandhilfe.

Asylwerber in Bundes- oder Landesbetreuung wiederum, die auf einen Aufenthaltstitel warten, hat die Ministerin wohl eher nicht gemeint. Sie dürfen in Österreich keiner Erwerbsarbeit nachgehen, können lediglich zu gemeinnütziger Arbeit auf kommunalen Bauhöfen, Friedhofsgärtnereien oder im Flüchtlingswohnhaus eingeladen werden – sofern dadurch nicht bestehende Arbeitsplätze gefährdet werden. Sie werden dafür wie vom Innenministerium empfohlen mit 2,50 Euro pro Stunde entlohnt oder den von der Landesrätekonferenz empfohlenen fünf Euro. Wer dabei zuviel verdient, riskiert freilich die Kürzung der staatlichen Unterstützung, weil er dann nicht mehr als hilfsbedürftig gilt und sich selbst versorgen müsste. (ung, 20.3.2019)