Klagenfurt – Eine 86 Jahre alte Kärntnerin ist Anfang dieser Woche im Elisabethinenspital in Klagenfurt an Malaria gestorben. Laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" hatte sich die Frau einer Hüftoperation unterzogen, dabei erhielt sie eine Bluttransfusion. Durch diese dürfte sie mit dem Malaria-Erreger infiziert worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Ende Februar hatte sich die Frau aus dem Bezirk Völkermarkt ins Spital begeben. Die Operation verlief gut, die Patientin ging wenige Tage später nach Hause. Doch danach verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand rapide, sie musste erneut ins Spital. Laut dem Zeitungsbericht war die Anzahl der gefundenen Malaria-Erreger um ein Vielfaches höher als bei einer Ansteckung durch die Malariamücke, die Staatsanwalt untersucht den Fall, ermittelt wird wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Das Spital äußerte sich zu der Causa gegenüber der Zeitung nicht und verwies auf die Schweigepflicht.

Untersuchung in Deutschland

Rotkreuz-Sprecherin Melanie Reiter erklärte, derzeit sei noch nicht geklärt, ob die Blutkonserve mit Malaria-Erregern kontaminiert gewesen sei. Man habe eine Untersuchung veranlasst, die in Deutschland durchgeführt werde. Ergebnisse werde es aber nicht vor Freitag geben.

Verdacht auf Malaria: Frau nach OP verstorben
ORF

Tatsache sei, dass Spenderblut nicht auf Malaria untersucht werde. "Wir testen die Blutspenden auf alle möglichen Dinge, sogar auf das West-Nil-Virus", aber Malaria ist derzeit nicht dabei." Man sei in diesem Fall auf die Ehrlichkeit der Blutspender angewiesen, die einen Fragebogen ausfüllen müssten. Da werde auch abgefragt, ob man sich kürzlich in von Malaria betroffenen Gebieten aufgehalten habe. "Wird diese Frage mit Ja beantwortet, wird der Spender nicht angenommen", sagte Reiter.

Ermittlungen abwarten

Die Kärntner Patientenanwältin Angelika Schiwek hat am Mittwoch erklärt, man müsse erst einmal die Ermittlungen der Justiz abwarten. Die Frage, ob es Schadenersatz für die Angehörigen gebe, sei derzeit nicht endgültig zu beantworten. Dazu sei jedenfalls ein Gutachten notwendig, ob das Rote Kreuz das Spenderblut hätte untersuchen müssen.

Die Patientenanwaltschaft könne aber ohnehin erst tätig werden, wenn jemand an sie herantrete. Sollte dies der Fall sein, müsse man die Krankengeschichte der Patientin vom Spital anfordern und auch den Hausarzt kontaktieren. Dies alles wäre aber ohnehin erst möglich, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen habe. Sie kenne den Fall vorerst nur aus den Medien, gehe aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag geben werde.

Es müsse schließlich auch geklärt werden, ob die Frau sich nicht etwa anderweitig angesteckt habe, falls wirklich Malaria die Todesursache gewesen sei. Dafür müsse man heutzutage nicht einmal unbedingt Fernreisen in die Tropen unternehmen, Malaria gebe es inzwischen ja auch bereits in Europa. Schiwek verwies auf Berichte, wonach im Umkreis großer europäischer Flughäfen vermehrt Fälle von Malaria aufgetreten seien. (APA, 20.3.2019)