Wien – Die Republik Österreich verlangt Schadenersatz für den Mehraufwand, der durch die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl im Jahr 2016 entstanden ist. Der Verfassungsgerichtshof hatte damals den zweiten Wahlgang unter anderem wegen Rechtswidrigkeiten in 14 Bezirkswahlbehörden aufgehoben. Deren Leiter wurden nun von der Finanzprokuratur zur Anerkennung ihrer Ersatzpflicht aufgefordert.

Durch die Wiederholung des zweiten Wahlgangs seien nicht nur den Gemeinden und Ländern, sondern auch dem Bund Mehraufwendungen in der Höhe von zumindest 8,47 Millionen Euro entstanden, teilten Innenministerium und Finanzprokuratur am Mittwoch mit. Das stelle einen Schaden der Republik Österreich dar, den die dafür verantwortlichen Personen nun begleichen sollen.

14 Behörden betroffen

Konkret zur Verantwortung gezogen werden die Leiter jener 14 Wahlbehörden, in denen es bei der Auszählung der Wählerstimmen zu Rechtsverstößen gekommen war. Gegen die Beisitzer dieser Wahlbehörden werden keine Ersatzansprüche erhoben, da die rechtswidrigen Vorgänge bei der Auszählung durch die Leiter der Wahlbehörden hätten verhindert werden können und daher von diesen zu verantworten seien.

"Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs hätten die von den Aufforderungen Betroffenen die gravierenden Rechtsverletzungen ihrer Wahlbehörde leicht erkennen und verhindern können", sagt Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur. (APA, 27.3.2019)