Wien/Toulouse – In der Airbus-Korruptionsaffäre um den Verkauf von Eurofightern an Österreich sind zwei Beteiligte in München zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein früherer Airbus-Manager und ein weiterer Beschuldigter hätten Freiheitsstrafen wegen schwerer Untreue und Beihilfe dazu akzeptiert, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München am Freitag.

Die Verfahren gegen weitere Beschuldigte seien eingestellt worden. Der Konzern selbst zahlte deshalb schon vor mehr als einem Jahr eine Geldstrafe von 81,25 Millionen Euro wegen Verletzung seiner Aufsichtspflicht, wie die Staatsanwaltschaft bereits im Februar 2018 mitgeteilt hatte.

Das Amtsgericht München fällte das Urteil nun in einem sogenannten Strafbefehlsverfahren ohne mündliche Verhandlung. Ein solches vereinfachtes Verfahren ist nach dem Gesetz in Fällen möglich, in denen das Gericht maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verhängt. Die Argumente und Entscheidungen werden dann nur schriftlich ausgetauscht. Das Verfahren in München sei damit rechtskräftig abgeschlossen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

System schwarzer Kassen

In der Affäre geht es um ein System schwarzer Kassen. Der Airbus-Vorgänger EADS hatte 2003 einen Auftrag der österreichischen Regierung über 18 Eurofighter-Kampfflugzeuge erhalten. Im Gegenzug verpflichtete sich das Unternehmen, vier Milliarden Euro in Österreich zu investieren. Das ist zwar grundsätzlich legal. Allerdings hatte Airbus mit der Abwicklung zwei Firmen beauftragt und ihnen zwischen 2005 und 2010 insgesamt 114 Millionen Euro überwiesen, die in dunklen Kanälen verschwanden.

Während der Untreuevorwurf nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft erwiesen ist, konnte der Bestechungsvorwurf nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden. Ein solcher Nachweis gilt unter Juristen als schwierig, da das deutsche Strafrecht Bestechung nur unter ganz bestimmten Kriterien kennt. Die Verfahren gegen vier weitere Verantwortliche wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen Geldauflagen eingestellt.

In sechs weiteren Fällen erfolgte die Einstellung, weil Betroffene in ähnlichem Zusammenhang bereits in Deutschland verurteilt oder in Österreich im Visier der dortigen Strafverfolger sind. Bei vier Betroffenen schließlich fanden die Ermittler keinen Beweis für Straftaten.(APA, 29.3.2019)