In dem Verfahren geht es um die etwaige Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Errichtung des umstrittenen Hochhausprojekts.

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Wien – Nächste Wendung in der Causa zum Bauprojekt auf dem Wiener Heumarkt. Die Wertinvest Hotelbetriebs GmbH des Wiener Unternehmers Michael Tojner hat dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 29. März mitgeteilt, auf die für 10. April anberaumte mündliche Verhandlung zu verzichten.

Die Gesellschaft hatte selbst den Antrag gestellt, einen Lokalaugenschein durchzuführen – die Verhandlung sollte daher in Tojners Hotel Intercont stattfinden. Zudem sollte der Sachverständige Manfred Wehdorn befragt werden, der im Auftrag des BVwG ein Gutachten zum Bauvorhaben und dessen Auswirkungen auf den Status von Wien als Weltkulturerbe erstellt hatte. Seine Expertise ist kritisch ausgefallen. Eine weitere mündliche Verhandlung sei zur Entscheidungsfindung nicht notwendig, begründete die Wertinvest ihren Schritt gegenüber dem Gericht.

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden soll. Die Wertinvest hat dieses Verfahren selbst in Gang gesetzt, quasi um sicherzugehen, dass für das umstrittene Bauprojekt, das die Errichtung eines Hochhauses beinhaltet, eben keine UVP nötig ist. (Dieser Antrag wurde inzwischen wieder zurückgezogen.) Die Wiener Landesregierung als erste Instanz sah das auch so, der Bescheid wurde allerdings nicht rechtskräftig – und nun ist eben das BVwG am Zug und hat als ersten Schritt das Wehdorn-Gutachten eingeholt.

Wertinvest will zum Höchstgericht

Die Sprecherin und Geschäftsführerin der Wertinvest-Hotelgesellschaft, Daniela Enzi, erklärt den jüngsten Schritt der Projektwerber auf Anfrage des STANDARD so: Man habe den Antrag auf UVP-Durchführung ja bereits zurückgezogen, daher gebe es gar keine rechtliche Grundlage für das Verfahren vor dem BVwG. Da zudem der Eindruck bestehe, dieses "widerrechtliche Verfahren" sei in Wahrheit schon entschieden, ziehe man es vor, die Höchstgerichte damit zu beschäftigen. Eine weitere Verhandlung sei daher sinnlos.

Das Gericht hat nun die involvierten Parteien, darunter das Amt der Wiener Landeregierung, die Wiener Umweltanwaltschaft und die Alliance for Nature sowie andere Projektgegner, zur Stellungnahme aufgefordert. Sollten sie auf der Abhaltung der Verhandlung bestehen, müssen sie ihre Gründe dafür bekanntgeben.

Naturschützer sind für Lokalaugenschein

Die Alliance for Nature zum Beispiel hat sich für die Abhaltung der Verhandlung ausgesprochen. Sie ist der Rechtsansicht, die Realisierung des Bauvorhabens wäre rechtswidrig, die Republik würde bei Genehmigung ihre Verpflichtungen im Konnex mit dem Weltkulturerbeschutz verletzen.

Nun ist also wieder das Bundesverwaltungsgericht am Zug. (Renate Graber, 3.4.2019)