Heinz-Christian Strache ist gegen "Hüftschüsse" bei den Berichtspflichten für Nachrichtendienste.

Foto: APA/HANS PUNZ

Die Bündelung aller Nachrichtendienste, die es in Österreich gibt (der Verfassungsschutz im Innenministerium, Abwehramt und Nachrichtenamt im Verteidigungsressort), in den Händen freiheitlicher Regierungsmitglieder hatte bereits bei der Regierungsbildung im Dezember 2017 für Diskussionen und Beunruhigung gesorgt. Sowohl Bundeskanzler Sebastian Kurz als auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache versuchten damals den Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem sie ankündigten, die Berichtspflicht der Dienste auf Bundeskanzler, Vizekanzler und Bundespräsident auszuweiten.

In einem Interview, das der STANDARD am 17.12.2017 mit Kurz und Strache führte, antwortetet der Vizekanzler auf eine Frage zu den geäußerten Befürchtungen:

"Es braucht sich niemand zu fürchten. (...) Bedenken sind nicht angebracht, aber wir haben uns sehr wohl Gedanken gemacht, wie man die Situation entkrampfen kann. Wir werden deshalb im Bundesministeriengesetz sicherstellen, dass die Dienste, sowohl die militärischen Dienste als auch der Verfassungsschutz, dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und natürlich dem Bundespräsidenten regelmäßig berichten müssen. Über diese Berichtspflicht hinaus wollen wir den Rechtsschutzbeauftragten mit Verfassungsmehrheit in Richtung Kanzler und Vizekanzler verlagern."

Allfällige Bedenken räumte Strache noch einmal aus: "Jede demokratisch gewählte Partei, die im Hohen Haus sitzt, ist fähig, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Keine Partei ist nur partiell regierungsfähig, um das einmal klar auszusprechen." (Heinz-Christian Strache)

15 Monate später überraschte Kurz mit der Forderung, die Berichtspflicht der Nachrichtendienste zu ändern. Offenbar war seit der Ankündigung bei Regierungsantritt nichts dergleichen geschehen. Strache beschwichtigte: Man arbeite an einem "guten Gesetz". Das Thema sei aber eine "sensible Materie", es dürfe zu keinen "Hüftschüssen" kommen.

"Klar und deutlich"

Kurz will diese Änderung der Berichtspflicht der Nachrichtendienste nun "bis Sommer" umsetzen, erklärte er am Mittwoch im Anschluss an den wöchentlichen Ministerrat. Strache verwies darauf, dass eine Reform der Berichtspflichten ohnedies bereits im Regierungsprogramm "klar und deutlich" festgeschrieben worden sei. Ziel sei, dass auch Kanzler und Vizekanzler vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert werden. Vom Bundespräsidenten ist nun keine Rede mehr. Alexander Van der Bellen hatte allerdings niemals gefordert, dass die Nachrichtendienste auch an ihn berichten müssten – das sei verfassungsrechtlich auch kaum umsetzbar. Die Neos befürchten, dass die FPÖ versuche, die geplante Ausweitung der Berichtspflichten der Nachrichtendienste zu verzögern. Der pinke Vizeklubobmann Niki Scherak kündigte am Mittwoch einen konkreten Gesetzesvorschlag an, um der Regierung auf die Sprünge zu helfen.

Der einzige Grund, warum Vizekanzler Strache hier auf der Bremse stehe, "ist, dass er möglicherweise Angst davor hat zu erfahren, wie eng die Identitären mit Mitgliedern und Funktionären der FPÖ verbandelt sind", sagte Scherak zur Austria Presse Agentur. Von einem "Hüftschuss", wie von Strache befürchtet, könne keine Rede sein.

Die Vorarbeiten seien schon geleistet und im Bundesministeriengesetz verankert worden. Es brauche nur noch kleine einfachgesetzliche Änderungen, damit dieser Teil des Regierungsprogramms in Kraft treten kann. "Wir werden hier aber gerne in Vorlage gehen und diese beiden Gesetzesänderungen per Initiativantrag einbringen. Damit wir sicherstellen, dass die Regierung nicht nur bei salbungsvollen Worten bleibt, sondern diese Ankündigungen auch endlich einmal umgesetzt werden."(Michael Völker, 4.4.2019)