Karfreitag, Fenstertag, Geburtstag oder Hochzeitstag: An welchem Tag werden Sie Ihren persönlichen Feiertag nehmen?

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Der heutige Karfreitag ist um eine Besonderheit reicher. Für Protestanten und Altkatholiken zählt dieser Tag zu den wichtigsten Feiertagen, nun müssen sie einen Urlaubstag, der als persönlicher Feiertag beantragt werden kann und genehmigt werden muss, verwenden. Laut einem Rundruf des STANDARD gab es allerdings wenig Bedarf, an diesem Tag freizuhaben. User "**VC**" meint, das sei deswegen so, weil die HR-Abteilungen nicht rechtzeitig informiert hätten:

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf persönlichen Feiertag

Dieser persönliche Feiertag steht nun jedem Arbeitnehmer zu und kann an einem beliebigen Tag genommen werden, sofern er rechtzeitig beantragt wird. Die HR-Abteilung im Unternehmen von Poster "Ignaz gartengschirrl" hat sehr spät die Belegschaft über die neue Regelung informiert. Die meisten Arbeitnehmer werden dort den 27. Dezember als persönlichen Feiertag wählen:

Fenstertage werden wohl beliebte persönliche Feiertage werden, vermutet User "darf's noch ein Nachschlag sein?".

Oder Tage, die für den Arbeitgeber nicht ideal sind, schreibt Poster "Lapin Hullu":

Und unabhängig von der aktuellen Karfreitagsregelung gibt es Unternehmen, die den Arbeitnehmern – egal welcher Religionszugehörigkeit – ohnehin am Karfreitag einen verkürzten oder gar freien Arbeitstag gewähren. Dazu zählen unter anderem die Münze Österreich und die Wiener Börse. Aber auch einige Gemeindebedienstete, wie zum Beispiel in Mödling, Eisenstadt und Innsbruck, bekommen am Karfreitag Sonderurlaub.

Wann nehmen Sie Ihren persönlichen Feiertag?

Oder verzichten Sie ganz darauf? Wie war der Karfreitag in Ihrem Unternehmen bis jetzt geregelt, und was hat sich nun geändert? Wurden Sie ausreichend und fristgerecht informiert? (haju, 19.4.2019)