Bei Begegnungen mit Kühen sollen Almbesucher in die Eigenverantwortung genommen werden.

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Wien – In Reaktion auf das Urteil gegen einen Tiroler Landwirt, der nach einer tödlichen Kuh-Attacke zu Schadenersatz und Zahlungen von insgesamt fast einer halben Million Euro verurteilt worden war, schickte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Freitag eine Gesetzesänderung in Begutachtung. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Absatz, der neben dem Tierhalter auch der Almbesucher "stark in die Eigenverantwortung" nimmt, wie Köstinger mitteilte.

Wird jemand durch ein Tier verletzt, ist laut geltendem Recht "derjenige dafür verantwortlich, "der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat". Nun wird in einem weiteren Absatz festgehalten, der Halter könne bei der Verwahrung der Tiere "auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen" und habe "die ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Gefahren zu ergreifen". Zugleich wird eine "erwartbare Eigenverantwortung der Almbesucher" genannt, die sich "nach den durch die Alm- und Weidetierhaltung drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln" richte.

Verhaltensregeln und Versicherung

In den nächsten Wochen will das Umweltministerium außerdem Verhaltensregeln für Almbesucher vorlegen und den Landwirten einen Ratgeber zur Verfügung stellen. Außerdem prüfe die Landwirtschaftskammer, wie Versicherungsmöglichkeiten ausgebaut werden können. Das Land Vorarlberg hat am Freitag angekündigt, den Tierhaltern einen Versicherungsschutz gegenüber Dritten anzubieten. In Tirol ist derlei ebenfalls geplant.

Der Anwalt des nach dem tödlichen Vorfall verurteilten Landwirten hat vor wenigen Tagen angekündigt, in Berufung zu gehen. (spri, 5.4.2019)