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Schrems sieht Möglichkeiten, IP-Adressen so zu speichern, dass sie keine Identifizierung der Nutzer erlaubt.

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Die siebenjährige Speicherpflicht von IP-Adressen im Rahmen der von der ÖVP-FPÖ-Regierung geplanten Digitalsteuer könnte so ausgestaltet werden, dass sie keinen Rückschluss auf den Internetnutzer zulässt. Wie bei einer Telefonnummer könne eine IP-Adresse soweit anonymisiert werden, dass es keine Datenschutz-Probleme gibt, sagte der Aktivist und Jurist Max Schrems (noyb) am Montag.

Es reiche, bei der IP-Adresse – eine Anordnung von alphanumerischen Zeichen mit der Internetnutzer eindeutig identifiziert und lokalisiert werden können – die letzten Stellen wegzulassen, so Schrems. Dann könne man noch immer nachvollziehen, aus welchem Land der Nutzer kommt, aber nicht mehr, wer er ist. Bei GPS-Koordinaten müssten einfach die Minuten und Sekunden weggelassen werden. "Wenn man das ordentlich umsetzt, sehe ich keine Probleme", so Schrems.

Kritiker fürchten "Totalüberwachung"

Wie am Freitag durch den veröffentlichten Gesetzesentwurf bekannt wurde, zielt die Einhebung der Digitalsteuer auf die sogenannte Internet-Protokoll-Adresse ab. Kritiker warnen vor einer "Totalüberwachung". Der Internetprovider-Verband ISPA verglich Österreich mit Ländern wie Russland, China oder dem Iran. Der Medienrechtler Hans Peter Lehofer schrieb dazu auf Twitter: "m.a.W.: nach dem Entwurf soll das österr. Steuerrecht zB Google de facto zwingen, 7 Jahre lang Daten darüber aufzubewahren, welche (zB auch politische) Werbung von welcher österr. IP aus geklickt wurde."

Wie genau große Online-Werbeanbieter wie Google, Facebook und Co. die IP-Adressen erfassen müssen, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor. Darin heißt es lediglich: "Eine Onlinewerbeleistung gilt als im Inland erbracht, wenn sie auf dem Gerät eines Nutzers mit inländischer IP-Adresse erscheint und sich ihrem Inhalt und ihrer Gestaltung nach (auch) an inländische Nutzer richtet." Von einer anonymisierten Form der Speicherung ist keine Rede. Die Speicherpflicht ergibt sich aus den Erläuterungen, wo auf die "siebenjährigen Aufbewahrungspflicht nach § 132 Bundesabgabenordung" verwiesen wird.

Von den Online-Giganten, die die Steuerpläne der Regierung betreffen, gab es bisher kaum offizielle Stellungnahmen. Von Facebook hieß es am Montag, die Pläne zur Zeit nicht kommentieren zu wollen.

Münchner Beamte probierten Umweg

In Deutschland hatten übrigens findige Finanzbeamte aus München laut Berichten von ZDF und "Wirtschaftswoche" versucht, über Umwege an Steuern von US-Internetriesen zu kommen. Vergütungen, die deutsche Werbetreibende an ausländische Internetplattformen wie Google oder Facebook zur Platzierung von Onlinewerbung zahlen, sollten wie Lizenzzahlungen behandelt werden. Diese würden dann nach dem deutschen Einkommensteuergesetz einem 15-prozentigen Quellensteuerabzug unterliegen.

Die Quellensteuer müssten sich die deutschen Kunden dann von Google oder Facebook als den eigentlichen Steuerpflichtigen erstatten lassen. Mitte März stellte das bayrische Finanzministerium klar, dass es keinen Steuerabzug bei Onlinewerbung gibt. (APA, 08.04.2019)