Andreas Mihalits, Burgenlands oberster Prüfer.

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Eisenstadt – Seit dem Jahr 2012 war es üblich, dass der burgenländische Landesrechnungshof unbeschränkt zugreifen kann auf die elektronische Buchhaltung des Landes. Der Finanzskandal in Salzburg schien den Verantwortlichen nämlich lehrreich genug, das Prüforgan des Landtages unmittelbar in alle buchhalterischen Verästelungen Einschau nehmen zu lassen. Kein Cent solle sich irgendwo verstecken können; beziehungsweise lassen.

Diese Praxis, so wurde dem Rechnungshofdirektor Ende März mitgeteilt, wurde "einer Evaluierung unterzogen". Und nunmehr wird der sogenannte SAP-Zugang auf den jeweiligen Prüfgegenstand beschränkt.

Direktor des Landesrechnungshofs warnt

Andreas Mihalits, der Direktor des Landesrechnungshofes, warnte jetzt in einem vierseitigen Brief an den Landtag – dessen Organ der Rechnungshof ja ist – davor, dass damit "die Wirkung und Funktionalität" des Rechnungshofes beeinträchtigt werde. Die "Entscheidung über die Prüfungsrelevanz" werde dem Ermessen der Landesverwaltung anheimgestellt. "Somit könnte die geprüfte Stelle die Prüfungstiefe und -breite beeinflussen."

"Feurio!", das rief auch einmütig die Opposition. Man sprach von "Zensur, wie in den dunkelsten Zeiten der österreichischen Demokratie" (ÖVP-Landesgeschäftsführer Christoph Wolf). Man fragte: "Ist das die Wende zu einem autoritären Kurs?" (Grünen-Chefin Regina Petrik).

Doskozils rechtliche Bedenken

Denn ausgegangen ist die Beschränkung des direkten Zugangs vom Landeshauptmannbüro, wo den Neuen, Hans Peter Doskozil, rechtliche Bedenken geplagt haben. Im relativ stillen Kämmerlein taten sie das. Gezá Molnár, der FPÖ-Klubchef, immerhin Koalitionspartner, sagt: "Wir haben darüber erst aus dem Schreiben des Landesrechnungshofes erfahren und kennen bis dato nur seine Sicht der Dinge."

Die andere Sicht zu erfahren, ist freilich nicht ganz einfach. Die Datenschutz-Grundverordnung verlange es, hört man. Verena Dunst, die Landtagspräsidentin, bringt gar den "obersten Verfassungsgerichtshof" ins Spiel. "Die Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes sagt ganz klar: nicht den vollen Zugang, sondern nur den auf die jeweilige Prüfung." Das dem STANDARD übermittelte Erkenntnis aus 2014 bezieht sich auf eine Prüfung im Infrastrukturministerium und meint einen Mail-, keinen Verbuchungsverkehr.

Verfassungsexperte Heinz Mayer hält die Sichtweise des Landes für nachvollziehbar. Falls es Differenzen gebe zwischen Prüfer und Geprüftem, stehe ja der Weg zum Verfassungsgerichtshof offen. (Wolfgang Weisgram, 11.4.2019)