Wenn das neue Gesetz gegen Anonymität im Netz in Stil und Inhalt so ausfällt, wie es Minister Gernot Blümel am Mittwoch in der "ZiB 2" präsentiert hat, dann wird das ziemlich repressiv.

ORF

Blümels Darbietung enthielt folgende Höhepunkte:

1 verbales Wutposting gegenüber dem Moderator Martin Thür: "Aber das ist ja ein Blödsinn, den Sie da reden." Thür hatte einen Vergleich gezogen: Wenn man sich künftig mit Handynummer registrieren muss, bevor man in Forum postet, dann sei das so, wie wenn ein Gastwirt seine Kundschaft vorher zur Ausweisleistung zwingt, weil später eine Schlägerei entstehen könnte. Der Vergleich ist überspitzt, aber nicht falsch. Die Reaktion von Blümel war augenöffnend.

1 halbwahre Behauptung: auf den Vorhalt von Thür, auch im normalen Leben müsse man sich nicht prophylaktisch ausweisen, sagte Blümel: "Wenn Sie die Exekutive fragt, wer Sie sind, müssen Sie das belegen"; ja, aber nur, wenn im Sicherheitspolizeigesetz genau umschriebene Gründe vorliegen.

1 kryptische Anmerkung: Man könne die hinterlegte Handynummer nicht so leicht mit einer Person verknüpfen? Doch, "da gibt es die technischen Möglichkeiten, wo im hinteren Bereich eine Software abläuft, die gleich identifiziert".

Medienanwältin Maria Windhager: "Es ist im Kern eine Vorratsdatenspeicherung für Userdaten." Die Maßnahme sei eine Beschränkung der Meinungsäußerung im Vorhinein. (Hans Rauscher, 11.4.2019)