ÖVP-Klubchef August Wöginger kündigte im Sozialausschuss am Montag eine rechtliche Klarstellung an, dass Spenden auch in Zukunft nicht von der Sozialhilfe abgezogen werden.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

An der Verknüpfung der Sozialhilfe an Sprachkenntnisse will Sozialminister Beate Hartinger-Klein festhalten: "Dabei bleiben wir."

Foto: apa

Wien – Nach der Aufregung um Spenden im Zusammenhang mit der neuen Sozialhilfe stellen die Regierungsparteien nun klar, dass diese auch in Zukunft nicht die Ansprüche von Beziehern schmälern werden. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger kündigten am Montag am Rande des Sozialausschusses, in dem ein Expertenhearing zum Thema stattfindet, einen entsprechenden Abänderungsantrag an.

"Wir werden klarstellen, dass Geldleistungen nicht angerechnet werden", erklärte Hartinger-Klein. Bei den Sachleistungen sei dies ohnehin bisher klar gewesen, meinte die Sozialministerin. Laut Wöginger sind sowohl öffentliche als auch private Spenden gemeint: "Es werden Spenden aller Art nicht eingerechnet." Bei der Knüpfung der Sozialhilfe an die Deutschkenntnisse zeigten sich Wöginger und Hartinger-Klein hingegen unnachgiebig. "Dabei bleiben wir", erklärte die Sozialministerin.

Unterschiedliche Interpretationen

Hartinger-Klein (FPÖ) hatte bereits zuvor betont, dass Spenden nicht auf die Mindestsicherung angerechnet werden – die SPÖ und NGOs hatten angesichts des Wortlauts des Gesetzesentwurfs aber darauf hingewiesen, dass man die Formulierung durchaus auch anders lesen könne.

Befeuert wurde die Diskussion dadurch, dass das Sozialressort in einer schriftlichen Stellungnahme an die Stadt Wien erklärt hatte, "dass bei der Bemessung von Leistungen der Sozialhilfe alle zur Deckung der eigenen Bedarfe zur Verfügung stehenden Leistungen Dritter angerechnet werden".

In welcher Form die Klarstellung nun erfolgt, war vorerst noch nicht ganz klar. Nach dem heutigen Expertenhearing soll die Reform der Mindestsicherung noch vor dem Sommer vom Nationalrat beschlossen werden. Gegenüber einem ersten Entwurf wurden zuletzt noch kleinere Änderungen vorgenommen.

  • Behinderte: Für behinderte Menschen ist eine um 18 Prozent höhere Leistung vorgesehen. Entgegen ursprünglichen Überlegungen handelt es sich dabei um eine Muss-und nicht nur eine Kann-Bestimmung.

  • Exhäftlinge: Zudem wurde klargestellt, dass Exhäftlinge nach ihrer Enthaftung vollen Anspruch auf die Sozialhilfe haben.

An den zentralen Eckpunkten (siehe auch Grafik) hat sich hingegen bisher trotz zahlreicher verfassungsrechtlicher Bedenken nichts geändert.

  • Degressives Modell: Die Leistung für Einzelpersonen richtet sich wie bisher nach der Ausgleichszulage (aktuell 885,47 Euro). Die Zuschläge für Kinder sinken rasch ab. Für das erste gibt es noch 25 Prozent, für das zweite nur noch 15 und ab dem dritten nur noch fünf Prozent. Dieses stark degressive Modell wurde von zahlreichen Experten als möglicherweise verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig, bezeichnet.

  • Alleinerzieher: Bei Alleinerziehern können die Länder einen Bonus gewähren (sie müssen aber nicht) – 106,25 Euro bei einem Kind, 186 bei zwei Kinder und 239 Euro bei drei Kindern.

  • Sprachdefizite: Wer nicht ausreichend Deutsch oder Englisch spricht, bekommt um 300 Euro weniger. Erst wenn ein vom Integrationsfonds zertifizierter Sprachkurs positiv absolviert wurde, gibt es die volle Leistung. Das trifft vor allem Asylberechtigte, weshalb ebenfalls Bedenken hinsichtlich einer möglichen Gleichheitswidrigkeit vorgebracht wurden.

  • Wohnen: Sofern die Länder das wollen, dürfen sie in Regionen mit hohen Mieten eine um bis zu 30 Prozent höhere Leistung gewähren. Bei "Härtefällen" darf sogar darüber hinausgegangen werden. Größere Familien in teuren Gegenden können also auch in Zukunft mehr als 2.000 Euro im Monat bekommen – exklusive Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. (go, 15.4.2019)