Harald Dobernig, ehemaliger FPÖ-Landesrat in Kärnten, klagt die Kärntner FPÖ.

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Klagenfurt – Der ehemalige freiheitliche Landesrat Harald Dobernig klagt seine frühere Partei, die Kärntner FPÖ, auf Zahlung von 200.000 Euro. Der Grund: Dobernig wurde nach der Landtagswahl 2013 zum Verzicht auf sein Abgeordnetenmandat bewegt, im Gegenzug verpflichtete sich die Partei zu diversen Geldleistungen. Dieser Vertrag wurde jedoch, so heißt es, nicht eingehalten. Die FPÖ erklärt, es habe keinen "Mandatskauf" gegeben.

Der ehemalige freiheitliche Landesrat Harald Dobernig fordert von der FPÖ 200.000 Euro. Demnächst will er eine Klage einreichen. Er sei von der FPÖ 2013 zum Verzicht auf sein Abgeordnetenmandat überredet worden.
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Der Klagenfurter Rechtsanwalt Leopold Wagner, der Dobernig schon bei seinen Strafprozessen vertreten hatte, bestätigte gegenüber der APA, dass er den Auftrag erhalten hat, eine Klage vorzubereiten. "Sie wird in Kürze eingebracht", sagte Wagner. Konkret sollte Dobernig für seinen Verzicht drei Jahre lang monatlich das Gehalt eines Landtagsabgeordneten überwiesen werden, also mehr als 4.000 Euro.

Geld für diverse Strafverfahren

Dazu kam noch die Verpflichtung, die Kosten Dobernigs für seine diversen Strafverfahren zu übernehmen, ein Posten, der sich laut APA-Informationen auf mehr als 50.000 Euro beläuft. Vier Monate lang erhielt der Ex-Finanzreferent des Landes die vereinbarte Summe überwiesen, danach stellte die Partei die Zahlungen ein.

Am 3. März 2013 hatten die Freiheitlichen bei der Landtagswahl eine historische Niederlage erlitten. Die Partei stürzte von 44,89 Prozent auf nur noch 16,85 Prozent der Stimmen ab und verlor elf Sitze im Landesparlament. Nach der Wahl gab es naturgemäß ein Gerangel um die nur noch sechs Mandate, die zu besetzen waren. Der abgewählte Landeshauptmann Gerhard Dörfler (Grundmandat im Wahlkreis 4), Dobernig, der im Wahlkreis 1 ein Direktmandat erhielt, und Hannes Anton (Direktmandat im Wahlkreis 3) wollten auf ihre Sitze aber nicht verzichten.

Drohender Parteiausschluss nach Wahldesaster

Der nach dem Wahldesaster zum Parteichef aufgestiegene Christian Ragger stellte sogar einen Parteiausschluss in den Raum, die drei zeigten sich davon vorerst aber unbeeindruckt. Dem Trio wurde der Beitritt zum freiheitlichen Klub untersagt, die Freiheitlichen, damals noch unter dem Label FPK, hatten damit im Landtag keinen Klubstatus mehr.

Am 25. März 2013 verzichtete Dobernig dann doch auf sein Mandat, tags darauf auch Dörfler, der mit einem Sitz im Bundesrat befriedet wurde. Anton zog vorerst in den Landtag ein, er verließ das Landesparlament Ende 2014 und wurde Tourismusmanager im Burgenland. Dobernig musste mehrmals vor Gericht, beim Prozess um die BZÖ-Wahlkampfbroschüre gemeinsam mit Dörfler, ansonsten wurde es still um ihn. Ein etwaiger Zivilprozess gegen seine ehemalige politische Heimatpartei würde aber wohl wieder Wellen schlagen.

Landespartei bestreitet "Mandatskauf"

Die Kärntner FPÖ erklärte zur angekündigten Klage ihres ehemaligen Finanzlandesrates, es habe keinen wie auch immer gearteten "Mandatskauf" gegeben. Der damalige Parteichef Ragger habe eine "tragfähige politische Lösung für die Landespartei getroffen und dadurch den Erhalt des Landtagsklubs" sichergestellt.

Wie auch gegenüber allen anderen Parteimitgliedern habe es eine Zusage an Dobernig gegeben, wonach "bei Gerichtsverfahren, die sich gegebenenfalls aus der ehemaligen politischen Funktion ergeben würden, mitgeholfen werden sollte". Im Rahmen der Möglichkeiten habe das die Landespartei auch getan. Nach der Landtagswahl 2013 sei auch das fachliche Know-how des ehemaligen Finanzlandesrates in Budget- und Finanzfragen in Anspruch genommen worden. "Konkret erbrachte Leistungen wurden abgerechnet und ausgezahlt, darüber hinaus hat es keine Zahlungen gegeben", heißt es weiter. Zur Klage meinte die FPÖ, es stehe jedem Staatsbürger frei, behauptete Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. (APA, 16.4.2019)