Klagenfurt/Bleiburg – Das umstrittene kroatische Gedenktreffen auf dem Loibacher Feld bei Bleiburg fällt dieses Jahr unter das Versammlungsgesetz. Damit ist, erklärte die Landespolizeidirektion Kärnten am Montag, die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt zuständig, die das Treffen nicht untersagen wird. Bezüglich zweier angemeldeter Gegendemonstrationen ist die Entscheidung noch nicht gefallen.

In den vergangenen Jahren war das Treffen, das jährlich Mitte Mai stattfindet, als "gesetzlich gestatteter Kultus in der hergebrachten Art gemäß § 5 Versammlungsgesetz 1953" gewertet worden, was eine Ausnahme vom Versammlungsgesetz zur Folge hatte. Da die Diözese Gurk-Klagenfurt aber die Genehmigung zur Abhaltung einer Bischofsmesse im Rahmen des Totengedenkens nicht erteilt hatte, kommt diese Ausnahme nicht mehr zum Tragen.

Versammlungsfreiheit

Verschiedentlich war ein Verbot der Veranstaltung gefordert worden. Die Landespolizeidirektion weist darauf hin, dass eine Untersagung insbesondere unter Berücksichtigung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit auf Basis der geltenden Rechtsprechung nicht zulässig sei. Die BH und die Polizei würden jedenfalls alle Maßnahmen treffen, um die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten. Der Veranstalter, der Verein Bleiburger Ehrenzug, hat angekündigt, dass es jedenfalls eine Messfeier geben werde, außerdem habe man die kroatische Präsidentin Kolinda Grabar-Kitarović eingeladen. Ob sie kommen wird, ist nicht bekannt.

Offizieller Gegenstand der Feier, an der in den vergangenen Jahren immer wieder hochrangige kroatische Politiker teilgenommen hatten, ist die Ermordung tausender Ustascha-Soldaten nach der Kapitulation der Nationalsozialisten 1945. Rund 40.000 geflüchtete Soldaten, die aufseiten Deutschlands gekämpft hatten, wurden in Bleiburg mit ihren Familienangehörigen von der britischen Besatzungsmacht an die kommunistischen Einheiten Titos ausgeliefert. Tausende verloren an Ort und Stelle und auf dem Rückmarsch nach Jugoslawien gewaltsam ihr Leben.

Die Gedenkfeier gilt seit Jahren als Treffpunkt kroatischer Ewiggestriger, die den faschistischen Vasallenstaat Hitler-Deutschlands im Zweiten Weltkrieg verklären. Im Vorjahr gab es sieben Festnahmen und neun Anzeigen nach dem Verbotsgesetz. Sechs Teilnehmer wurden vor Gericht gestellt, fünf davon verurteilt. Dabei waren im Vorfeld der Feier politische Fahnen und Transparente ebenso untersagt worden wie einschlägige Abzeichen und Uniformen. Heuer gilt außerdem ein Verbot für diverse Ustascha-Symbole, das am 1. März in Kraft getreten ist. (APA, 29.4.2019)