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Ustascha-Propaganda, und niemand schreitet ein: das alljährliche Faschistentreffen in Bleiburg/Pliberk.

Foto: reuters/lisi niesner

Jedes Jahr finden sich an einem Maisonntag rund 10.000 Menschen in der Kärntner Gemeinde Bleiburg/Pliberk ein, um dort des faschistischen kroatischen Ustascha-Regimes zu gedenken. Dass die Verherrlichung eines Terrorregimes derart offen und teils sogar mit österreichischem Begleitschutz vonstattengehen durfte, brachte Österreich einige Kritik aus In- und Ausland ein. Trotzdem wurde die Großveranstaltung nie untersagt: Da die katholische Kirche es zuließ, dass im Rahmen des Treffens eine Messe abgehalten wurde, bekam die Kundgebung quasi einen kirchlichen Segen – das machte es den Verwaltungsbehörden schwerer, die Veranstaltung zu untersagen.

Stimmungswandel

Heuer hätte einiges anders sein können. Der Machtwechsel in der Diözese Klagenfurt brachte nämlich auch einen Stimmungswandel, was den Umgang mit dem Faschistentreffen betrifft. Der Administrator der Diözese, Engelbert Guggenberger, entschied im März, dass das Treffen "die entsprechende Distanz zu faschistischem Gedankengut vermissen" lasse – und dass man dem kroatischen Bischof, der für eine Feldmesse anreisen sollte, daher keine Messe-Erlaubnis mehr erteilen werde. Die Veranstaltung verlor dadurch ihren religiösen Charakter, sie ist nun auch offiziell das, was sie immer war: eine politische Versammlung, auf der auch zahlreiche kroatische Politiker Wahlkampfreden schwingen und – teils verbotene – Symbole offen getragen und faschistische Parolen rezitiert werden.

Die Bezirkshauptmannschaft hätte die Veranstaltung folglich untersagen können, tat dies aber nicht. Dabei hätte es aus rechtlicher Sicht einige gute Gründe dafür gegeben, sagt Verwaltungsrechtsprofessor Karl Weber von der Uni Innsbruck zum STANDARD. Da es in den vergangenen Jahren mehrfach zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung gekommen ist, berge die Versammlung die Gefahr, dass es auch diesmal zu Verstößen gegen das Strafrecht kommt. Laut Versammlungsrecht ist nämlich jede Demo, deren Zweck dem Strafgesetz widerspricht, zu untersagen oder aufzulösen. Die Entscheidung, ob das bei dem Ustascha-Treffen der Fall ist, sei immer auch auf Basis der Erfahrungen in den vergangenen Jahren zu treffen, so Weber.

Erdoğan nein, Ustascha ja

Paradox ist, dass zwei Gesetzesverschärfungen, die eine Verbreitung extremistischer Propaganda auf Kundgebungen unterbinden sollten, im Fall Bleiburg/Pliberk völlig zahnlos bleiben: So findet die im Vorjahr beschlossene "Lex Erdoğan", also ein Verbot ausländischer politischer Veranstaltungen im Inland, auf das Kroaten-Treffen keine Anwendung, weil EU-Staaten davon ausgenommen sind.

Und auch die Verschärfung des Symbolegesetzes, das zwei Ustascha-Symbole unter Strafe stellt, dürfte wenig Einfluss haben: Laut Beobachtern der Vorjahrstreffen hatten die Teilnehmer des Bleiburger Treffens zwar unterschiedlichste Symbole der Ustascha offen getragen, die meisten davon seien aber von der jüngsten Novelle des Symbolegesetzes nicht erfasst – was nichts daran ändere, dass sie das faschistische Regime der 1940er-Jahre verherrlichen. (Maria Sterkl, 2.5.2019)