Klagenfurt – Die Serie von Anklagen wegen Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenstichwahl 2016 geht weiter. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen den Bezirkshauptmann von Hermagor als Wahlleiter und dessen stellvertretenden Wahlleiter erhoben. Das erklärte Sprecher René Ruprecht am Dienstag auf Anfrage der APA.

Die Anklage erfolge wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und falscher Beurkundung, so Ruprecht. Das Verfahren gegen den Bezirkshauptmann von Wolfsberg ist hingegen noch nicht abgeschlossen. In Kärnten wurden bisher der Bürgermeister von Villach, Günther Albel (SPÖ), und der Bezirkshauptmann von Villach-Land angeklagt, in ersterem Fall standen auch noch die Wahlbeisitzer vor Gericht und wurden bis auf eine Ausnahme verurteilt.

Beim Bezirkshauptmann von Villach-Land, Bernd Riepan, war dann nur noch seine Stellvertreterin mitangeklagt. Gegen die Beisitzer wurden die Verfahren auf Weisung eingestellt. Der Prozess gegen Riepan und seine Stellvertreterin ist noch nicht abgeschlossen, Richterin Ute Lambauer vertagte das Verfahren, weil der Staatsanwalt den Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, als Zeugen beantragt hat. Das Urteil gegen Albel ist hingegen rechtskräftig.

Kein Verfahrenstermin

Wann nun das Verfahren gegen den Hermagorer Bezirkshauptmann stattfinden wird, steht noch nicht fest. Ebenso offen ist noch der Fortgang des Verfahrens gegen seinen Wolfsberger Amtskollegen Georg Fejan. (APA, 7.5.2019)