Bild nicht mehr verfügbar.

Der Massenaufmarsch von kroatischen Ustascha-Treuen findet heuer erstmals als politische Versammlung statt. Für die Polizei wird das zu einer besonderen Herausforderung.

Foto: AP/Darko Bandic

Wenn am Samstag rund 10.000 Menschen in der Kärntner Gemeinde Bleiburg/Pliberk fahnenschwingend auf der Straße marschieren und des faschistischen Ustascha-Regimes im Kroatien der 1940er-Jahre gedenken, wird auch heuer wieder ein Polizeihubschrauber von oben das Geschehen beobachten. Unten, im Gewühl, werden sich österreichische Polizeibeamte unter die großteils kroatischen Teilnehmer der Versammlung mischen, um für Ordnung zu sorgen und Gesetzesverstöße zu ahnden. Es geht dabei nicht um Lappalien: In den vergangenen Jahren kam es bei dem Ustascha-Treffen regelmäßig zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung.

16 Verbotsgesetz-Anzeigen

Wie aufgrund einer Anfragebeantwortung des Justizministeriums an SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz erst jetzt bekannt wurde, nahm die Polizei allein im Jahr 2017 insgesamt 16 Anzeigen nach dem Verbotsgesetz auf. Wobei nur drei der Tatverdächtigen namentlich bekannt waren – dem Rest gelang es, rechtzeitig in der Menge unterzutauchen. Einer der drei identifizierten Tatverdächtigen trug offen ein Hakenkreuz-Tattoo. Das Strafverfahren gegen ihn wurde dennoch eingestellt. Die Begründung: Das Hakenkreuz sei zwar vorübergehend sichtbar, danach jedoch "mit Leukoplast abgedeckt" worden. "Ein tätergewollter Wiederbetätigungsvorsatz war somit nicht nachweisbar."

Jedes Jahr fordern Opposition und antifaschistische Verbände das Verbot des Großaufmarsches. Es sei nicht hinnehmbar, einer Veranstaltung in Österreich eine Bühne zu bieten, die wegen ihres positiven Faschismusbezugs darauf angelegt ist, in Konflikt mit dem Prinzip des Wiederbetätigungsverbots zu kommen, argumentieren die Kritiker. Im aktuellen Jahr holte die Bezirksbehörde sogar ein verfassungsrechtliches Gutachten ein, um zu eruieren, ob die Versammlung untersagt werden kann – oder sogar untersagt werden muss. Das Ergebnis von Verfassungsjurist Heinz Mayer war eindeutig: Von dem Großtreffen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Es sei damit zu rechnen, dass Teilnehmer an dem Treffen gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Die Veranstaltung müsse daher untersagt werden. Die Bezirksbehörde entschied sich dennoch gegen eine Untersagung (DER STANDARD berichtete) – was ihr den Vorwurf einbrachte, den Umsatz lokaler Gastronomiebetriebe höher zu bewerten als die Einhaltung österreichischer Gesetze.

Teurer Einsatz

Zumal die Großveranstaltung Österreich womöglich mehr kostetet, als sie rein umsatztechnisch bringt. Für den Getränkeausschank sorgten die Kroaten in der Vergangenheit des Öfteren selbst. Für den Polizeieinsatz kommt hingegen regelmäßig der österreichische Steuerzahler auf: Allein im Jahr 2018 hätten sich die Kosten für den Einsatz auf rund 150.000 Euro belaufen – das geht aus einer weiteren Anfragebeantwortung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) an Sabine Schatz hervor. Der Polizeihubschrauber sei rund sieben Stunden im Einsatz gewesen, zudem habe man im Vorjahr 13 Polizeibeamte herangezogen, die der kroatischen Sprache auf Dolmetschniveau mächtig sind – da ein Einschreiten der Beamten bei den großteils kroatischen Gästen sonst nicht möglich wäre.

Schatz fordert den Innenminister auf, "alles zu unternehmen, um diese Ansammlung von Verbotsgesetz-Verstößen zu verhindern". Unter anderem müsse es zu unverzüglichen Identitätsfeststellungen kommen, um ein Untertauchen der Täter zu verhindern.

Wie das Treffen heuer ablaufen wird, ist unklar, da die Rahmenbedingungen deutlich anders ausfallen als in den vergangenen Jahren. Erstmals wird das Ustascha-Treffen nicht als kirchliche Veranstaltung gewertet, sondern als politische Versammlung – sie unterliegt damit teilweise strengeren Kriterien. Zudem wurden mehrere Gegendemos angemeldet. Erstmals wird heuer das neue Symbole-Gesetz zur Anwendung kommen, mit dem manche Ustascha-Symbole verboten wurden. (Maria Sterkl, 16.5.2019)