Im Gastkommentar, dem Siegertext des Schreibwettbewerbs, den DER STANDARD gemeinsam mit dem Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien veranstaltet hat, erläutert Doktoratsstudent Thomas Buocz grundrechtliche Problematiken des geplanten Gesetzes zur "Sorgfalt und Verantwortung" im Netz – in Form eines Forenthreads.

Es ist der 31. August 2020. Die Zeitungen titeln "Ab morgen gilt die Registrierungspflicht im Netz" und "Sorgfalt und Verantwortung ab morgen verpflichtend!". Auch eine Wiener Tageszeitung berichtet vom Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Sorgfalt und Verantwortung im Netz (kurz: SVN-G). Im Forum unter dem Onlineartikel diskutieren die Poster "jus_rulez", "Choleriker aus Leidenschaft" und "I <3 anonymity".

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jus_rulez: Als Jusstudent (mit ausgeprägtem Geltungs- und Mitteilungsdrang) möchte ich hier im Forum vorab informieren: Ab morgen dürfen Anbieter von Diskussionsforen ab einer gewissen Größe uns Nutzer nur dann mitdiskutieren lassen, wenn wir ihnen vorher Name und Adresse bekanntgeben. Wir können zwar immer noch Benutzernamen – zum Beispiel "jus_rulez" – wählen; die Forenanbieter kennen aber die Verknüpfung zwischen den Benutzernamen und unseren Daten.

Choleriker aus Leidenschaft: Das ist mir so egal, das kannst du dir gar nicht vorstellen! Aber was das bringen soll, ist mir schleierhaft.

jus_rulez: Das soll uns dabei helfen, andere Nutzer zu klagen, wenn sie im Forum Unwahrheiten über uns verbreiten oder uns beleidigen. Um jemanden klagen zu können, muss man nämlich zumindest wissen, wie die Person heißt. Grundrechtlich gesehen ist das Ganze freilich höchst problematisch!

Choleriker aus Leidenschaft: Was hat das denn bitte mit Grundrechten zu tun?!

I <3 anonymity: @ "Choleriker aus Leidenschaft", wenn ich mich registrieren muss, um mitzudiskutieren, dann lasse ich es lieber bleiben. Wenn Ihnen das nichts ausmacht, fein für Sie. Wissen Sie, welche Arten von Nachrichten ich tagtäglich bekomme? Wenn diese Absender meinen Namen und meine Adresse nun einfach herausverlangen können, ist das gefährlich für mich. Wie soll ich so meine Meinungsfreiheit ausüben? Im Endeffekt schließt mich die Registrierungspflicht vom Diskurs aus. Meine Grundrechte auf Datenschutz und Privatleben garantieren mir, dass ich niemandem Einblick zu gewähren brauche, welchem Zeitvertreib ich nachgehe, welche Bücher ich kaufe, welche Zeitungen ich abonniere, was ich esse und trinke und wo ich die Nacht verbringe. Aber wo ich Postings verfasse, muss ich angeben?

jus_rulez: @ "I <3 anonymity": Aber genau Sie und Ihr Recht auf Privatleben will das SVN-G doch schützen! Wenn Sie von anonymen Postern solcher Hate-Speech ausgesetzt werden, können Sie die jetzt identifizieren und klagen.

Foren-Moderation: Entschuldigung wenn ich mich jetzt auch einmische, aber rechnen Sie lieber gar nicht damit, dass es das Forum noch lange gibt. Ich denke nicht, dass wir viele Nutzerinnen und Nutzer halten können, wenn diese vorher erst ihren Reisepass hochladen müssen. Und wer will in unserem Forum dann noch inserieren? Auch der entstehende administrative Aufwand ist enorm.

jus_rulez: Aha. Und Sie sind ...?

Foren-Moderation: ... die Zeitungsverlagsgesellschaft m.b.H.! Ich betreibe dieses Forum.

Choleriker aus Leidenschaft: Du bist ja nicht einmal ein Mensch! Solltest du nicht moderieren statt mitzudiskutieren?

Foren-Moderation: Ich darf schon sehr bitten! Auch ich als GmbH kann Eigentumsfreiheit und unternehmerische Freiheit genießen. Nun, es fällt mir eben nicht leicht, mich auf das Moderieren zu beschränken, wenn mich der willkürliche Anwendungsbereich des SVN-G diskriminiert. Und wenn jemand die Herausgabe von Nutzerdaten verlangt, muss ich entweder das SVN-G oder die DSGVO verletzen. So etwas darf der Gesetzgeber doch nicht von mir verlangen!

I <3 anonymity: Die Frage ist, denke ich, folgende: Sind all diese Eingriffe in unsere Freiheitsrechte denn überhaupt geeignet, uns bei der Durchsetzung unserer Rechte zu helfen? Die meisten Verletzungen von Persönlichkeitsrechten werden doch ohnehin unter Klarnamen begangen. Mich hält eher das Risiko hoher Prozesskosten vom Rechtsweg ab.

jus_rulez: Diese schwierige Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Recht auf Privatleben werden letztendlich die Gerichte treffen. Die Judikatur in dieser Frage ist freilich wahnsinnig inkonsistent.

Choleriker aus Leidenschaft: Was ist eigentlich mit meiner Meinungsfreiheit, dich eine neunmalkluge Nervensäge nennen zu dürfen, @ "jus_rulez"?

Foren-Moderation: Bitte seien Sie sorgfältig und verantwortungsvoll! In der digitalen Welt müssen die gleichen Prinzipien gelten wie in der real gelebten Welt. Ab morgen sind wir im Sinne des § 1 SVN-G bitte respektvoll miteinander.

I <3 anonymity: Ja, @ "Choleriker aus Leidenschaft", ich glaube, das ist die zentrale Frage hier. Weder falsche ehrenbeleidigende Tatsachenbehauptungen noch subjektive Wertungen ohne jede Faktengrundlage sind von der Meinungsfreiheit geschützt, sehr wohl aber schockierende, beunruhigende oder respektlose Postings. Es ist nicht Aufgabe der Grundrechte sicherzustellen, dass wir lieb zueinander sind. Den @ "jus_rulez" eine neunmalkluge Nervensäge zu nennen ist ein Fall, in dem, na ja, sagen wir, Tatsachenmitteilung und Werturteil eng beieinanderliegen. (Thomas Buocz, 23.5.2019)