Auch Heinz-Christian Strache selbst ist weiterhin emsig in den sozialen Netzwerken aktiv.

Foto: STRACHE FACEBOOK

Wien – Heinz-Christian Strache steht nicht mehr auf der Wahlliste der FPÖ – also jener der Nationalratswahl 2017. Der im Zuge der Ibiza-Affäre zurückgetretene ehemalige Chef der Freiheitlichen ließ seinen Namen inzwischen streichen und hat damit sein Rückkehrrecht ins heimische Parlament verloren. Wofür er hingegen weiterhin kandidiert: das EU-Parlament.

Er steht dort auf Listenplatz 42 – was nicht ungewöhnlich ist; oft kandidieren Spitzenleute symbolisch auf quasi unwählbaren Stellen. Eine Annullierung von Straches Kandidatur wäre nach Aufkommen der Affäre auch nicht mehr möglich gewesen, da die EU-Wahl bereits zu knapp bevorsteht. Erst ab 12. Juni könnte er sich wieder von der Liste streichen lassen.

Vorreihung ist möglich

Nun ist es bei Europawahlen allerdings so, dass die gesetzliche Hürde, um vorgereiht zu werden, bei nur fünf Prozent liegt. Bedeutet: Bekommt Strache von jedem zwanzigsten FPÖ-Wähler am 26. Mai eine Vorzugsstimme – und kein anderer Kandidat mehr –, würde er auf Platz eins vorrücken und könnte ins EU-Parlament einziehen. Das allerdings freilich auch nur, wenn er will.

Der Gedanke, Strache ins EU-Parlament zu befördern, stößt in der rechten und extrem rechten Szene jedenfalls auf große Zustimmung: In sozialen Netzwerken ist ein regelrechter Vorzugsstimmenwahlkampf für den zurückgetretenen Vizekanzler losgebrochen, der insbesondere von den Identitären befeuert wird. Identitären-Chef Martin Sellner postete und teilte dutzende entsprechende Beiträge und macht unter dem Titel "voteStrache" Werbung.

Bei der EU-Wahl 2014 bekam Strache 8.994 Vorzugsstimmen, obwohl er damals natürlich keinen Vorzugsstimmenwahlkampf geführt und auch nicht vorgehabt hatte, ins EU-Parlament einzuziehen. Spitzenkandidat Harald Vilimsky, schon damals Listenerster, bekam vor fünf Jahren 20.889 Stimmen. Straches ehemaliger Sprecher war vorerst nicht erreichbar, um zu beantworten, ob der Ex-FPÖ-Chef ein EU-Mandat in Betracht zieht. (Katharina Mittelstaedt, 24.5.2019)