Feuer und Rauch beim Donauinselfest 2018 – heuer kommt der Rauch von Pall-Mall-Zigaretten.

Foto: APA/HERBERT P. OCZERET

Wien – Am 21. Juni beginnt das Wiener Donauinselfest mit Acts wie Seiler und Speer, Jazz Gitti und Tocotronic. Doch geht es um Zigaretten, ist die Auswahl deutlich geringer: Die nämlich dürfen nur von der Marke Pall Mall verkauft werden.

Nein, nicht nur dürfen, sondern müssen: Gastro-Stände, die beim Donauinselfest dabei sind, müssen sich verpflichten, die Produkte aus dem Hause BAT (British American Tobacco) zum Verkauf anzubieten. Ausgenommen sind nur Gastro-Outlets im Kinderbereich. Der Verkaufspreis aller Tabak- und Nikotinprodukte müsse mindestens zehn Prozent über dem handelsüblichen Trafikverkaufspreis liegen, soll in der sogenannten Gastro-Fibel angeführt sein.

Der Veranstalter des Events, die SPÖ, kämpfe massiv gegen das Rauchen in Innenräumen, betont ein SPÖ-Sprecher auf APA-Anfrage. Das Donauinselfest sei jedoch der "größte Schanigarten" der Welt, und Rauchen sei im Freien auch künftig möglich. Im Sinne eines geregelten Verkaufs – und auch des Jugendschutzes – habe sich das Anbieten von Tabakwaren via Gastronomen bewährt, wird versichert.

Red Bull an allen Ständen

Ein ähnliches Listenprinzip gibt es für Getränke: Die Veranstalter schließen Verträge mit Exklusivpartnern, zu deren Vertrieb sich die Gastronomen verpflichten müssen, etwa mit Red Bull und Coca-Cola, aber auch mit Ottakringer und der Brau-Union – ein anonymer Wirt spricht im "Kurier" von "Knebelverträgen".

Solche Exklusivpartnerschaften seien bei Großveranstaltungen üblich, heißt es vom Veranstalter gegenüber dem STANDARD. Ein finanzieller Schaden für die Gastronomen würde sich in Grenzen halten, weil sie nichtverkaufte Ware auf Kommissionsbasis zurückgeben könnten. Projektleiter Thomas Waldner spricht von "marktüblichen Konditionen" und betont, dass die Verträge schon im Oktober des Vorjahrs den Gastronomen ausgehändigt wurden.

Wer sich als Gastronom beim Donauinselfest nicht an diese Verträge hält, verliert einen Teil seiner Kaution. Verkauft man also etwa keine Pall Mall oder kein Red Bull, werden 1.000 Euro vom Veranstalter einbehalten. Das sei jedoch, so Waldner, in den letzten Jahren nie passiert. (gasc, 13.6.2019)