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Soldaten in gepanzerten Fahrzeugen ohne Markierungen, Sewastopol, Krim, März 2014.

Foto: Reuters/Baz Ratner

Brüssel/Kiew – Die EU hat die Verlängerung der Sanktionen gegen die von Russland einverleibte Schwarzmeerhalbinsel Krim beschlossen. Kreuzfahrtschiffe aus der Europäischen Union werden damit weiterhin nicht in Häfen des von der Ukraine abgetrennten Territoriums einlaufen dürfen. Zudem sollen auch die Export- und Investitionsverbote für EU-Unternehmen bis zum 23. Juni 2020 gültig bleiben.

Diese treffen Branchen wie Energie, Transport oder Telekommunikation auf der Krim, wie die EU am Donnerstag in Brüssel mitteilte.

Die Europäische Union trete "fünf Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols durch Russland weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein", hieß es zur Begründung für die Sanktionsverlängerung. Die EU erkenne diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht an und verurteile ihn weiterhin.

Thema beim EU-Gipfel

Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten sich 2015 darauf geeinigt, die Handels- und Investitionsbeschränkungen gegen Russland erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensabkommens für den Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Dies ist bisher nicht der Fall.

Mit den Sanktionen soll der russische Präsident Wladimir Putin dazu bewegt werden, seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen. Russland hatte aus Sicht seiner Kritiker die Separatisten im Bürgerkrieg auch mit Soldaten und Waffenlieferungen unterstützt. (APA, dpa, 20.6.2019)