Eine muslimische Familie würde gerne ein Grundstück im niederösterreichischen Weikendorf kaufen. Dort bleibt man lieber unter sich.

Foto: Christian Fischer

Weikendorf – In der Causa um den geplanten Grundstückskauf einer muslimischen Familie in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) hat die Weinviertler Gemeinde ihre erste Stellungnahme zurückgezogen und eine neue eingebracht. Wie der ORF Niederösterreich am Samstag berichtete, ist die Kommune weiterhin nicht an der Ansiedlung interessiert. Die Grundverkehrskommission des Landes kündigte eine Überprüfung an.

Die Familie mit Hauptwohnsitz in Wien stammt aus Palästina, keine der Personen besitzt eine österreichische Staatsbürgerschaft. Daher muss die Grundverkehrskommission einem Liegenschaftserwerb zustimmen – die Gemeinde hat dabei ein Mitspracherecht.

Fall wird nun geprüft

"Die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt" würden "in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen", hielt Weikendorfs Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP) in einer ersten Erklärung an die Grundverkehrskommission fest. Dies ziehe sich bis ins gesellschaftspolitische Leben. Die Stellungnahme war Anfang Juni bekannt geworden und sorgte daraufhin für Wirbel.

Die Gemeinde wurde zu einer erneuten Erklärung aufgefordert, die dem Medienbericht zufolge fristgerecht am vergangenen Mittwoch bei der Grundverkehrskommission einlangte. Der Fall werde nun geprüft, hieß es seitens der Behörde zum ORF Niederösterreich. Inhaltlich wurde mit Verweis auf das laufende Verfahren kein Kommentar abgegeben.

Unterschriftenaktion gegen Familie

Die palästinensische Familie zeigte sich dem Bericht zufolge enttäuscht. Ob noch Interesse am Haus bestehe, ließ der Vater mit Verweis auf eine Unterschriftenaktion, im Rahmen derer sich mehr als 100 Bewohner gegen die Familie ausgesprochen hatten, offen.

Bürgermeister Zimmermann war am Samstag für die APA telefonisch nicht erreichbar. Auf der Homepage der Marktgemeinde Weikendorf stand unter der Überschrift "Informationen zur Grundkaufangelegenheit", dass die Gemeinde "das Ergebnis in der Grundkaufangelegenheit neu überprüfen und eine Entscheidung treffen" werde. Diese Stellungnahme war bereits Anfang Juni veröffentlicht worden. (APA, 22.6.2019)