Wien – Die Regierung will einen neuen Anlauf zur Sanierung der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehobenen Anrechnung der Vordienstzeiten bei Beamten unternehmen. Wie das Finanzministerium auf APA-Anfrage bestätigt hat, hat Minister Eduard Müller entsprechende Gespräche mit den Parlamentsklubs aufgenommen. Die Neos befürchten Nachzahlungen von mehreren hundert Millionen Euro.

Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker begrüßt die Initiative Müllers und kritisiert die "Tatenlosigkeit" der bisherigen Regierungen bei dem Thema. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Österreich wegen der diskriminierenden Anrechnung der Vordienstzeiten seiner Beamten am 8. Mai nämlich zum wiederholten Mal verurteilt. "Die Übergangsregierung muss jetzt den Pfusch der Mittelparteien bei der Vordienstzeitanrechnungen reparieren", kritisierte Loacker in einer Aussendung.

Ursprünglich war Berufserfahrung, die vor dem 18. Geburtstag erworben wurde, bei Gehalt und Vorrückungen von Beamten und Vertragsbediensteten nicht anerkannt worden. Nachdem mehrere Betroffene erfolgreich dagegen geklagt hatten, wurde das Gesetz 2015 und 2016 reformiert. Dabei wurden bestehende Mitarbeiter zwar in ein neues Besoldungs- und Vorrückungssystem übergeleitet, dessen Einstufung sich aber erst recht wieder nach dem früheren System richtete. Der EuGH hat das im Mai ebenfalls gekippt – wegen Altersdiskriminierung: Denn wer einen Teil seiner Berufserfahrung vor dem 18. Geburtstag erworben hatte, bekam allein wegen des Einstellungsalters weniger Geld.

Nachzahlungen

Der damalige Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) hatte bereits im Juli 2018 gemeint, dass auf Österreich im Fall einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof Nachzahlungen von zumindest 500 bis 650 Millionen Euro oder auch mehr zukommen könnten. Die Neos rechnen daher mit zumindest 600 Millionen Euro Nachzahlung. Loacker geht davon aus, dass die Reparatur im Herbst beschlossen wird und plädiert dafür, in der Causa nicht auf Zeit zu spielen: "Da sind ältere Herrschaften dabei, die das seit Jahren einklagen." (APA, 27.6.2019)