Der Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels sorgt bei Umweltschützern seit Jahren für Proteste.

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Die Frage eines möglichen Glyphosat-Verbots geht in die nächste Runde: Am Montag wird die von Türkis-Blau in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie präsentiert. Deren Ergebnisse hätten eigentlich schon Ende 2018 auf dem Tisch liegen sollen. Am Dienstag wird im Nationalrat außerdem über zwei Glyphosat-Anträge von SPÖ und ÖVP abgestimmt. Beide landeten mit Unterstützung der FPÖ auf der Tagesordnung der Nationalratssitzung.

Während sich die Roten für ein Totalverbot des Herbizids aussprechen, wollen die Türkisen nur ein teilweises Verbot durchbringen: In Kindergärten und in "sensiblen öffentlichen Bereichen wie Schulen" soll das Verbot kommen. Das würde nur einen kleinen Teil der verbrauchten Menge betreffen: 90 Prozent landen in der Land- und Forstwirtschaft. Stehen oder fallen wird das mögliche Verbot – bzw. dessen Umfang – mit den Stimmen der Freiheitlichen. Diese hielten sich Freitagnachmittag diesbezüglich bedeckt: "Es ist noch nicht entschieden", ließ Volker Höferl, Pressesprecher von Norbert Hofer, den STANDARD wissen. Einen Entschluss zu dem Thema soll es am Montag in der Klubsitzung geben. Bisher sage die eine Seite, dass ein Totalverbot rechtlich möglich sei, die andere hingegen meine, es sei nicht EU-rechtskonform.

Im Juni war es noch fix

Am 12. Juni sagte Norbert Hofer in einer Aussendung noch, die FPÖ würde den Antrag der SPÖ unterstützen: "Glyphosat-Verbot kommt", hieß es darin. "Es gibt genügend Studien, in denen die Gefahr, die Glyphosat für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen darstellt, ausreichend belegt wird", so der Ex-Minister.

Es gibt genügend Studien, in denen die Gefahr, die Glyphosat für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen darstellt, ausreichend belegt wird", sagte Norbert Hofer im Juni.
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Die ÖVP pocht hingegen auf EU-Konformität, die durch ein komplettes Verbot nicht gegeben wäre. Denn die EU-Mitgliedsstaaten haben für eine Erneuerung der Glyphosat-Genehmigung bis 2022 gestimmt. "Ein Totalverbot, wie von den anderen Parteien gefordert, ist rechtswidrig", sagte ÖVP-Abgeordneter Klaus Lindinger im Juni. Die ÖVP bezieht sich dabei auf ein Gutachten aus dem Jahr 2017, das vom Europarechtsexperten Walter Obwexer erstellt wurde. Dieser meinte vor kurzem, dass ein "nationaler Alleingang" Österreichs nur unter zwei Bedingungen möglich wäre: Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die vor zwei Jahren noch nicht bekannt waren. Und es müssten spezielle Probleme nachgewiesen werden, die es nur in Österreich gibt.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse

Obwexer betont im Gespräch mit dem STANDARD, dass der rechtliche Rahmen seit 2017 der gleiche sei, aber: "Die Rahmenbedingungen könnten sich sehr wohl verändert haben – insbesondere, falls neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen." Das sei der Fall, argumentiert Helmut Burtscher-Schaden, Pestizidexperte bei der NGO Global 2000. Laut dem Experten wurden seit der Wiedergenehmigung zahlreiche Studien publiziert, die die Krebseinstufung von Glyphosat durch die internationale Agentur für Krebsforschung stützen würden.

Das Problem aus Sicht des Umweltschützers: Das Gutachten wurde bis dato nicht veröffentlicht. "Niemand kann es einsehen, das ist absurd", so Burtscher-Schaden. Auch DER STANDARD erhielt keinen Einblick. Gutachter Obwexer verwies auf das Umweltministerium, das das Gutachten beauftragt hat. Dieses übermittelte das Papier bis Redaktionsschluss nicht. (Nora Laufer, 29.6.2019)