SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried (links) und FPÖ-Obmann Norbert Hofer haben sich mit Jetzt (auf dem Bild vertreten durch Wolfgang Zinggl, hinten Mitte) auf eine Reform der Parteienfinanzierung geeinigt.

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Die Reform der Parteienfinanzierung wird ÖVP und Neos teuer zu stehen kommen. SPÖ, FPÖ und Jetzt haben sich am Sonntag auf ein Gesetzespaket geeinigt, das deutliche Verschärfungen der Spendenobergrenzen bringen wird. Die drei Parteien haben eine gemeinsame Mehrheit und wollen die Änderungen noch für die Wahl im September wirksam machen.

Spenden Derzeit dürfen Parteien Spenden in beliebiger Höhe annehmen. Die einzige Einschränkung ist, dass Zuwendungen über 3570 Euro im jährlichen Rechenschaftsbericht offengelegt werden müssen. Künftig sollen weder Personen noch Unternehmen innerhalb eines Jahres mehr als 7500 Euro an eine Partei überweisen dürfen. Zur Einordnung: Die ÖVP bekam im Wahljahr 2017 von ihrem größten Spender 438.000 Euro, die Neos haben seit ihrer Gründung 2012 rund zwei Millionen Euro vom Großindustriellen Hans Peter Haselsteiner erhalten.

Darüber hinaus soll keine Partei pro Jahr insgesamt mehr als 750.000 Euro durch Spenden einnehmen dürfen. Alle Zuwendungen über 2500 Euro müssen künftig sofort dem Rechnungshof gemeldet und veröffentlicht werden. Derzeit ist das erst bei Spenden ab 51.000 Euro der Fall.

Neue Parteien Erleichterungen gibt es für neue Parteien, die bisher keine Parteienförderung erhalten haben. Für sie gilt nicht die Obergrenze von 750.000 Euro im ersten Jahr, sondern das Doppelte.

Wahlkampfkostenobergrenze Wer im Wahlkampf mehr ausgibt als die erlaubten sieben Millionen Euro, soll künftig mindestens 15 Prozent des Überziehungsbetrags an Strafe zahlen. Wer die Kostengrenze um mehr als die Hälfte überschreitet, hat saftige 150 Prozent des überzogenen Betrags zu entrichten. Das wäre bei der ÖVP 2017 der Fall gewesen, als sie 13 Millionen ausgegeben hat.

Personenkomitees, die eine Partei unterstützen, müssen fortan registriert und in die Kosten eingerechnet werden.

Rechenschaftsbericht Künftig sollen nicht nur Bundes- und Landesparteien, sondern auch "nicht territoriale" Gliederungen der Parteien ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen müssen. Das zielt vor allem auf die Bünde der ÖVP ab. Die SPÖ wird hingegen vor allem dafür kritisiert, dass die roten Gewerkschafter und Pensionisten nicht mehr als SPÖ-Teilorganisationen gelten und deren Handeln dadurch intransparent ist. Diese Umgehung der Meldepflichten bleibt möglich.

Gutachten durch Senat Der – als zahnlos geltende – Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt soll für jede Partei Sachverständigengutachten über die Plausibilität der Wahlkampffinanzen einholen. Diese werden frühestens ein halbes Jahr nach der Wahl vorliegen.

Bonus für Frauenquote Die Klubförderung wird um drei Prozent erhöht werden, wenn der Frauenanteil einer Partei im Nationalrat über 40 Prozent liegt.

Keine Rechnungshofkontrolle Die vom Rechnungshof vorgeschlagene Kontrolle der Parteifinanzen durch den Rechnungshof selbst findet sich nicht im Vorschlag von SPÖ, FPÖ und Jetzt. Die von Korruptionsexperten vorgeschlagenen strafrechtlichen Sanktionen bei schweren Verstößen gegen das Parteiengesetz kommen ebenfalls nicht. Auf eine Senkung der staatlichen Parteienförderung konnte man sich auch nicht einigen.

Die Neos sprechen von einer "Transparenz-Nullnummer". Die Kleinpartei kritisiert vor allem die fehlenden Einsichtsrechte für den Rechnungshof und die bestehende Möglichkeit von "Umgehungskonstruktionen" wie bei der SPÖ. Die ÖVP nennt die geplante Reform "eine Farce". Die "rot-blaue Allianz der Intransparenz" sei durch den "Erfüllungsgehilfen Peter Pilz" vervollständigt worden. (Katharina Mittelstaedt, 1.7.2019)