Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein mit intakten Akten.

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Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sagt, es sei in seinem Büro nur vernichtet worden, "was an nicht mehr gebrauchten Ausdrucken, Broschüren etc. in den Büros der Mitarbeiter lagerte".

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Wien – Das Kanzleramt kommentierte sehr knapp die Affäre um das Schreddern von Akten unter Regierungschef Sebastian Kurz, infolge dessen Staatsanwaltschaft und Polizei Ermittlungen einleiteten. Kanzlerin Brigitte Bierlein habe umgehend eine interne Evaluierung veranlasst, nicht zuletzt im Hinblick auf entsprechende parlamentarische Anfragen, hieß es am Montag in einer kurzen Stellungnahme.

Die Datenvernichtung an sich stößt aber offenkundig nicht auf Missfallen der Kanzlerin, denn Bierleins Büro hält fest: "Die Löschung bestimmter sensibler, nicht dem Bundesarchivgesetz unterliegender Daten entspricht der üblichen Praxis bei Regierungswechseln."

Der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried kritisiert in einer Aussendung, dass Kurz von einem üblichen Vorgang gesprochen hatte. Das zeige, dass der Altkanzler und seine Vertrauten ein absurdes Verständnis von Recht und Transparenz hätten.

Kickl: Höflichkeit gebiete Übergabe "gebrauchsfähiger" Räume

Der vormalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat am Montag auf APA-Anfrage klargestellt, dass er bei seinem Abgang sämtliche Akten ins Staatsarchiv geliefert habe. Vernichtet und entsorgt worden sei nur das, "was an nicht mehr gebrauchten Ausdrucken, Broschüren et cetera in den Büros der Mitarbeiter lagerte", heißt es aus dem Büro des geschäftsführenden FPÖ-Klubobmanns.

Hintergrund: Seitdem bekannt wurde, dass ein heutiger ÖVP-Mitarbeiter unter falschem Namen und ohne zu bezahlen eine Druckerfestplatte aus dem Kanzleramt schreddern lassen hatte, wird aus VP-Kreisen darauf verwiesen, dass bei Kickls Abgang aus dem BMI ein Lkw der Firma Reisswolf vor der Tür des Ministeriums gestanden war. Kickl meint nun zur damaligen Entsorgungsaktion: Es sei schließlich auch ein Gebot der Höflichkeit, die Räume in gebrauchsfähigem Zustand zu übergeben. (APA, 22.7.2019)