Malaysias Ex-König Sultan Muhammad V. greift sich an den Kopf.

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Kuala Lumpur – Nur wenige Monate nach seiner Hochzeit mit einer ehemaligen russischen Schönheitskönigin hat sich Malaysias Ex-König Sultan Muhammad V. wieder scheiden lassen. Der Sultan habe sich am 22. Juni nach der Scharia durch die dreimalige Wiederholung der Verstoßungsformel "talak" von seiner Frau Rihana Oxana Gorbatenko getrennt, erklärte sein Anwalt Koh Tien Hua.

Ein Islam-Gericht im Bundesstaat Kelantan, in dem der Ex-Monarch immer noch Sultan ist, habe eine Scheidungsurkunde ausgestellt. Die ehemalige russische Schönheitskönigin wies Berichte über eine Scheidung hingegen wiederholt zurück. "Ich habe niemals irgendwelche Scheidungserklärungen gehört", sagte sie dem Nachrichtenportal Malaysiakini. Sie sei im Juni in Russland gewesen.

Im Mai Sohn geboren

Auf der Online-Plattform Instagram veröffentlichte sie weiterhin Fotos von sich, dem Sultan und ihrem Sohn, der im Mai zur Welt kam. Noch zu Beginn der Woche postete sie, sie sei stolz, dass in den Adern ihres Sohnes malaysisches Blut fließe und bedankte sich bei allen Malaysiern, die sie – eíne Frau aus einem fremden Land – empfangen und unterstützt haben.

Anwalt Koh sagte nun der in Singapur erscheinenden "Straits Times", es gebe keine Beweise, wer der biologische Vater des Buben sei.

Muhammad V. war Anfang Jänner nach zwei Jahren im Amt zurückgetreten. Er war der erste malaysische Monarch, der den Königstitel vorzeitig abgab. Vor seinem Rücktritt hatte es Spekulationen gegeben, da er inmitten von Berichten über seine Heirat mit der russischen Ex-Schönheitskönigin sein Amt im November ruhen ließ – offiziell, um sich einer ärztlichen Behandlung unterziehen zu lassen.

Malaysia ist eine konstitutionelle Monarchie. Die islamischen Könige werden nach einem Rotationssystem alle fünf Jahre neu bestimmt. Der Thron wird dann abwechselnd an den jeweiligen Herrscher der neun malaysischen Bundesstaaten übergeben. Der König Malaysias hat eine rein zeremonielle Rolle, genießt in dem südostasiatischen Land aber großen Respekt. (red, APA, 24.7.2019)