Wer zahlt künftig den Makler? Das könnte stark von den Details der neuen Regelung abhängen.

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Wien – Es war die bisher größte Überraschung zum Thema Wohnen in diesem Wahlkampf: Die ÖVP ist plötzlich auch dafür, dass im Regelfall der Vermieter die Maklerprovision zahlen soll. Wie der Schwenk aber nun umgesetzt wird, ist noch völlig offen. Es liegen, wie berichtet, mehrere einschlägige Anträge im parlamentarischen Bautenausschuss, unter anderem einer von der SPÖ. Dass die ÖVP diesem Antrag aber einfach nur zustimmen wird, erwarten Beobachter eher nicht. Vielmehr geht man davon aus, dass die ÖVP noch einen eigenen Antrag einbringen wird, über den dann in der nächsten Sitzung des Bautenausschusses, der voraussichtlich übernächste Woche stattfindet, diskutiert werden könnte.

Verweis auf Wahlprogramm

Die ÖVP hält sich diesbezüglich allerdings weiterhin völlig bedeckt. Ein Sprecher verweist auf das kommende Wahlprogramm, darin werde man dann Einzelheiten erfahren.

Das lässt nun einerseits Zweifel aufkommen, ob die neue Provisionsregelung überhaupt noch, wie zunächst angekündigt, vor der Wahl beschlossen werden wird. Andererseits wollen die Spitzenvertreter der österreichischen Immobilienwirtschaft ohnehin das Heft in die Hand nehmen und erarbeiten nach Informationen des STANDARD gerade ein Vorschlagspapier, dessen Kern nicht die Einführung eines "Bestellerprinzips" wie in Deutschland, sondern des sogenannten "Auftraggeberprinzips" ist.

Wesentlicher Unterschied

Der Unterschied klingt unwesentlich, ist es aber nicht. In Deutschland darf ein Makler seit 2015 nur dann von einem (Miet-)Wohnungssuchenden Provision verlangen, wenn ihm das vermittelte Objekt vor der Kontaktaufnahme durch den Mieter noch nicht bekannt war, der Makler sich also aktiv auf die Suche nach einem passenden Objekt gemacht hat. Hat er eine Wohnung einmal in seinem Portfolio (etwa auch deshalb, weil sie von einem anderen Interessenten dann doch nicht genommen wurde), ist sie für ihn quasi "verbrannt", wie das der deutsche Immobilienverband IVD in einem Positionspapier nennt. Für die betreffende Wohnung ist dann auch später eine mieterseitige Provision ausgeschlossen, da dem Makler ja schon beim ersten Interessenten vom Vermieter die Vermittlung gestattet wurde.

Das Auftraggeberprinzip jedoch würde auch in solchen Fällen eine mieterseitige Provision gestatten, sofern die Initiative vom Mieter ausgeht. Auf solche nicht unwichtigen Details kommt es also an, wie sich eine Änderung in diesem Bereich konkret auswirken wird. Darauf weist auch Georg Edlauer, Fachverbandsobmann der Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer, hin, und übt deshalb scharfe Kritik an dem offenbar völlig aus der Luft gegriffenen Wahlkampfvorstoß der ÖVP. "Wir verstehen diesen Schnellschuss nicht. Das Thema gehört seriös diskutiert und durchgerechnet", sagt Edlauer. Und fügt hinzu: "Mit dem Auftraggeberprinzip könnten wir jedenfalls leben." Das brächte überdies wohl auch eine Qualitätssteigerung der Maklerszene mit sich, meint der Fachverbandsobmann. "Alle, die schlampig arbeiten, haben es dann schwer."

"Klare Aussage" des WKO-Präsidenten gefordert

Was die völlig überrumpelten Spitzenvertreter der österreichischen Immobilientreuhänder aber auch noch extrem wurmt, ist die Untätigkeit mancher Spitzenrepräsentanten der Wirtschaftskammer. Der Präsident der Wiener Landes-Kammer, Walter Ruck, warf sich zwar kürzlich für die Makler in die Bresche; die Frage sei, wer dann "die Interessen der Mieter oder der potenziellen Wohnungskäufer vertritt, wenn Makler nur noch vom Verkäufer oder Vermieter eine Provision verlangen dürfen?", so Ruck in der "Kronen Zeitung".

Um den Bundes-Chef der Wirtschaftskammer, Sebastian-Kurz-Intimus Harald Mahrer, ist es aber auffallend ruhig. Zu ruhig, wie viele im Fachverband meinen. "Ich vermisse eine klare Aussage", drückt es Edlauer noch einigermaßen diplomatisch aus. Hinter den Kulissen ist man aber dem Vernehmen nach "not amused". (Martin Putschögl, 30.8.2019)