Die Facebook-Seite von Heinz-Christian Strache wurde vom Rechnungshof im Wahlkampf 2017 als womöglich "unzulässige Spende" bewertet, die Entscheidung liegt nun beim Transparenzsenat.

Foto: Facebook-Seite von Heinz-Christian Strache

Unzulässige Spenden soll es auch vom FPÖ-Bildungsinstitut an die Partei gegeben haben.

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Wien – Im Jahr 2017, als das Ibiza-Video entstanden ist, nahm die FPÖ laut eigenen Angaben rund 35.000 Euro an Spenden ein. Das ist – vor allem im Vergleich zur ÖVP-Spendensumme von fast drei Millionen Euro im selben Jahr – gar nicht viel. Aber sind diese Angaben korrekt? Der Rechnungshof (RH), der die Einhaltung des Parteiengesetzes überwachen soll, hat da seine Zweifel.

Unvollständige Liste

Der RH hat die FPÖ nämlich unter dem Eindruck des Ibiza-Videos aufgefordert, eine Liste parteinaher Vereine vorzulegen und aufzugliedern, welche Geldflüsse es von diesen Vereinen an die Partei gegeben hat. Die FPÖ schickte im Antwortbrief mehrere Berichte eines Wirtschaftsprüfers hinsichtlich fünf Vereinen mit. Wobei auffällt, dass in diesen fünf Vereinen ein Name fehlt, der im Zuge der Ibiza-Affäre öfter genannt wurde: das FPÖ-nahe Institut für Sicherheitspolitik (ISP). Dieses wurde unter anderem vom Glücksspielkonzern Novomatic und von FPÖ-Verteidigungsminister Mario Kunasek gesponsert, sein Präsident hieß Markus Tschank – und der war auch FPÖ-Finanzreferent, also jener Mann, der die Vereinsprüfberichte für den RH in Auftrag gegeben hat. Gegen Tschank wird in der Causa Ibiza ermittelt, er trat als Finanzreferent zurück, ihm folgte Ex-Staatssekretär Hubert Fuchs nach, gegen den nun ebenfalls ermittelt wird – für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Der RH bemängelt nicht nur, dass ein Bericht über das ISP fehlt, sondern auch, dass die FPÖ keine Erklärung abgegeben hat, dass es sich um eine vollständige Auflistung aller Vereine handelt. Anders gesagt: Das Prüforgan tappt, wie so oft im Kontext des laschen Parteiengesetzes, im Dunkeln. Fuchs, der schon den Rechenschaftsbericht mit einiger Verspätung abgeliefert hat, reagierte am Dienstag per Aussendung auf die Kritik des Rechnungshofs: Der ISP-Prüfbericht sei "versehentlich nicht mitgesendet" worden, er reiche ihn hiermit nach. Was allerdings hinfällig ist – das Verfahren des RH ist ja schon abgeschlossen.

Strache auf Facebook als Problem

Eine zweite grobe Ungereimtheit fiel den RH-Prüfern auf: Die Facebook-Seite von Heinz-Christian Strache, das Zugpferd der FPÖ-Werbemaschine, wurde bis Sommer 2017 vom FPÖ-Parlamentsklub betrieben, das ging aus dem Impressum hervor. Die reichweitenstarke Seite könnte also eine Sachspende des Klubs an die Bundespartei gewesen sein. Eine solche Klubspende wäre gesetzlich unzulässig. Aus der FPÖ heißt es, dass auf der Facebook-Seite "überwiegend parlamentarische Inhalte und Themen gepostet wurden". Zudem seien die Kosten der Seite "in der Startphase des Wahlkampfes 2017" vom Klub auf die Partei übergegangen, man sehe somit "kein Fehlverhalten".

Ein Blick ins Archiv zeigt aber, dass die Seite schon lange davor für Wahlwerbung genutzt wurde. So warnte Strache in einem Eintrag Mitte Mai 2017 vor einer Neuauflage von Rot-Schwarz. "Nach der Wahl wollen die beiden wieder so weitermachen wie vorher", schäumt er, "es ist höchste Zeit für die FPÖ!" Der Unabhängige Parteien-Transparenzsenat wird die vom RH gemeldeten mutmaßlichen Verstöße nun prüfen, es drohen Strafen. Eine Strafe ist der FPÖ schon sicher – jene wegen Überschreitung des Wahlkampfkostenlimits um 3,7 Millionen Euro. Dass die blaue Parteizeitung Neue Freie Zeitung 85.000 Euro mit Inseraten verdient hat, diese aber nicht als Einnahmen aufgelistet sind, sorgt auch für Kritik des RH, ebenso eine zweifache Personalspende des FP-Bildungsinstituts an die Partei. (Maria Sterkl, 3.9.2019)