Bild nicht mehr verfügbar.

Migranten überqueren die österreichisch-slowenische Grenze im Oktober 2015.

Foto: AP / Christian Bruna

Im September wurden, wie Ö1 zuerst berichtete, durch NGOs zwei Fälle dokumentiert, in denen die österreichische Polizei an illegalen Pushbacks von Migranten nach Slowenien beteiligt gewesen sein soll. Nun spricht eine slowenische NGO von mehr als 50 solcher Fälle, die in den letzten Monaten wahrgenommen worden seien. Die Neos stellen jetzt eine parlamentarische Anfrage an das Innenministerium, und auch die SPÖ fordert Aufklärung.

Im Fall des Marokkaners Ayoub N. hat der Wiener Anwalt Clemens Lahner eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei eingebracht. Der Mann wurde am 28. September in Österreich aufgegriffen und behauptet, an die slowenische Polizei übergeben worden zu sein, obwohl er mehrmals auf Englisch und Französisch das Wort "Asyl" gesagt habe. Ein ähnlicher Fall wurde am 5. September dokumentiert. Stimmt das, wären diese Rückschiebungen rechtswidrig.

Das Innenministerium dementiert das "aufs Schärfste". Es sei kein Asylantrag gestellt worden. Dass der Mann vor der Polizei davongelaufen sei, zeige, dass er das vermutlich auch gar nicht vorgehabt habe. Diesen Einwand will Lahner nicht gelten lassen: "Jeder Flüchtling weiß, dass er ‚Asyl‘ sagen muss, wenn er nicht abgeschoben werden will."

Mehrere Fälle

"Uns überrascht es nicht, von solchen Fällen zu hören", sagt Ursa Regvar von der slowenischen Rechtsberatungs-NGO PIC. Ihre Organisation habe in den letzten drei Monaten mit mindestens 50 bis 70 Personen zu tun gehabt, die von einem solchen Vorgehen der österreichischen Polizei berichteten. Seit August würden die Zahlen der Zurückweisungen aus Österreich rasant steigen.

Zu den angeblichen Pushbacks kommt, dass die kroatische Polizei bei Rückschiebungen nach Bosnien regelmäßig exzessive Gewalt anwendet und Migranten dort unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht werden. Das sagen neben NGOs auch zahlreiche EU-Parlamentarier, das Flüchtlingshochkommissariat UNHCR oder die EU-Delegation in Bosnien. Sollten die österreichischen Behörden in dem Wissen nach Slowenien zurückweisen, dass die dortigen Behörden regelmäßig weiter nach Kroatien abschieben, dann wäre das zusätzlich ein Verstoß gegen das Non-Refoulment-Gebot. Das besagt, dass niemand in ein Land zurückgeschoben werden darf, wo ihm Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

"Ich erwarte mir von Minister Nehammer Antworten bezüglich dieses schweren Vorwurfs", sagt Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper, die nun eine parlamentarische Anfrage einbringen will. Die SPÖ-Abgeordnete Nurten Yilmaz fordert: "Wenn diese Berichte der Wahrheit entsprechen, dann beteiligt sich Österreich an Menschenrechtsverletzungen. Das ist kein Vorwurf, den man einfach wegwischen kann." (Johannes Pucher, 20.11.2020)