Hammam in Sana'a, Jemen.

Foto: EPA/YAHYA ARHAB

Afghanistans Taliban-Regierung hat der weiblichen Bevölkerung zweier Provinzen im Norden des Landes den Zutritt zu den traditionellen Badehäusern untersagt, berichtet der "Guardian".

Sardar Mohammed Heydari vom Ministerium für Förderung der Tugend und Bekämpfung des Lasters erklärte, dass in den Provinzen Balkh und Herat nur noch männliche Afghanen die Hammams benutzen dürfen. Im Winter sind die Badehäuser für viele Bewohner ländlicher Regionen die einzige Möglichkeit, sich mit warmem Wasser zu waschen.

Schaufensterpuppen geköpft

Modegeschäfte im Westen des Landes wurden aufgefordert, Schaufensterpuppen zu köpfen. Diese seien Götzenbilder und somit unislamisch, sagte Asisul Rahman, ein Provinzvertreter des neuen Tugendministeriums. "Sie müssen beseitigt werden", erklärte Rahman. Zunächst solle es jedoch genügen, dass die Schaufensterpuppen enthauptet werden.

Der Chef der zuständigen Handelskammer in der Provinz Herat, Abdul Wadud Faissada, beklagte die neue Anweisung. Die Ladenbesitzer hätten viel Geld für die Schaufensterpuppen ausgegeben. Die Wirtschaft in Afghanistan befindet sich im freien Fall, Millionen Landesbewohner leiden Hunger. Die Modelle seien außerdem keine Götzenbilder, sondern würden zum Präsentieren von Kleidung aufgestellt. "Das gibt es in allen islamischen Ländern in den Geschäften", so Faissada. In den sozialen Medien kursierten unterdessen Videos, die zeigten, wie Köpfe von Schaufensterpuppen abgesägt wurden.

Bereits in den vergangenen Wochen hatten die Taliban immer strengere Vorschriften für das öffentliche Leben erlassen. Zuletzt etwa wurden Autofahrer angewiesen, im Fahrzeug keine Musik abzuspielen. Zudem sollen Frauen ohne männliche Begleitperson nicht weiter als 45 Meilen (etwa 72 Kilometer) reisen dürfen. Immer noch sind die meisten weiterführenden Schulen für Mädchen geschlossen. Frauen können in vielen Fällen nicht mehr zurück an ihre Arbeitsplätze. Viele flohen seit der Machtübernahme der Islamisten im August 2021 aus dem Land. (red, APA, 7.1.2022)