Zwei von drei Tests an den Schulen werden ab kommender Woche PCR-Tests sein. Doch was passiert, wenn diese positiv sind?

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Mit ein wenig Schluckauf bei "Alles gurgelt" sowie mit erneuter Sicherheitsphase ging am Montag die Schule nach den Ferien wieder los: Just vor Unterrichtsbeginn war zumindest für die Wiener Gurgler die Startseite nicht zu erreichen. Testungen, Befundzustellung und Befundabfrage funktionieren zwar einwandfrei – man musste jedoch seinen Umweg dorthin finden.

Mit dem Unterricht ist wohl noch mehr die Phase der "kontrollierten Durchseuchung" in der Pandemiebekämpfung angekommen. Es gibt zwar weiterhin strenge Maßnahmen, so auch den Lockdown für Ungeimpfte, der am Montag vom Hauptausschuss des Nationalrats erneut verlängert wurde. Trotzdem warnte der Komplexitätsforscher Peter Klimek bei Im Zentrum, dass sich im Laufe der beginnenden Omikron-Welle bis zu 1,7 Millionen Menschen in Österreich anstecken könnten.

Sorge wegen Dienstplan-Lücken

In England haben bereits in der vergangenen Woche die meisten Schulen wieder geöffnet – mit Maskenempfehlungen für die Schülerinnen und Schüler. Doch die hochansteckende Omikron-Variante hat nicht nur Auswirkungen auf sie, sondern auch auf das Lehrpersonal. Mancherorts fehlen so viele Lehrerinnen und Lehrer, dass pensionierte Lehrkräfte gebeten werden, wieder in die Klassenzimmer zu kommen. Mehr als ein Drittel der befragten Schulen in England gaben an, dass sie nicht genügend Ersatzpersonal finden, um die fehlenden Angestellten zu ersetzen.

Die Sorge wegen Lücken im Dienstplan ist auch in Österreich da, wie etwa die Sprecherin der AHS-Direktoren Isabella Zins im Ö1-Morgenjournal erklärte. Außerdem seien viele Lehrkräfte selbst Eltern. Wenn ihre Kinder sich infizieren, müssten sie sich um diese kümmern. "Mit Ausfällen ist jedenfalls zu rechnen", sagte Zins. Am Wochenende wurden in Wien bereits 24 positiv getestete Schülerinnen und Schüler gemeldet, am Montag wurden 91 bis Mittag erfasst – ein ähnliches Ergebnis gab es in Salzburg. Dort waren rund 100 Antigentests positiv. Dass Lehrende, die symptomlos erkrankt sind oder Kontaktpersonen waren, per Distance-Learning unterrichten, sei aber heute schon üblich.

Schnelltests, die Omikron erkennen

Getestet werden Kinder und Jugendliche dreimal pro Woche. Davon sind in Wien, Nieder- und Oberösterreich ab sofort, in allen anderen Ländern ab kommender Woche zwei PCR-Tests vorgesehen. Diese gelten als "GoldStandard" unter den Tests.

In Deutschland soll die Teststrategie generell verbessert werden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Liste mit jenen Schnelltests angekündigt, die auch die Omikron-Variante erkennen. Das Paul-Ehrlich-Institut soll diese vorbereiten. Dessen Präsident, Klaus Cichutek, sagte am Montag im ZDF-Morgenmagazin, sein Institut habe bereits mehr als 250 Produkte überprüft. Mindestens 80 Prozent haben das geforderte Level an hoher Sensitivität.

Was der positive Test bedeutet

Doch was passiert, wenn der Test – wie bei den 10.804 Neuinfektionen, die am Montag gemeldet wurden – positiv ausschlägt?

Frage: Wenn ich einen positiven Test habe, bin ich damit automatisch krankgeschrieben?

Antwort: Mit einem positiven PCR-Test bekommt man einen behördlichen Absonderungsbescheid nach dem Epidemiegesetz. Dieser dient auch als Vorlage für den Arbeitgeber, man braucht keine extra Krankschreibung. Den Arbeitgeber muss man trotzdem informieren, weil dieser die Daten von der Gesundheitsbehörde nicht übermittelt bekommt. Hat man einen positiven Antigentest, gilt man als Verdachtsfall und soll sich, auch ohne behördlichen Bescheid, sofort in Selbstisolation begeben. Man macht dann einen PCR-Test, ist dieser auch positiv, kommt der Bescheid der Behörde – im Normalfall etwas zeitverzögert.

Frage: Wie verhalte ich mich, wenn ich Kontaktperson bin?

Antwort: Wer Kontaktperson ist, legt die Gesundheitsbehörde fest. Wenn die Antwort positiv ausfällt, muss man in Quarantäne. Wichtig ist, dass man in Absprache mit dem Arbeitgeber den Bescheid abwartet. Nur dieser ist nämlich gleichbedeutend mit einer Dienstfreistellung. Begibt man sich zwei Tage freiwillig in Selbstisolation und fällt deshalb in der Arbeit aus, wird dann aber nicht als Kontaktperson eingestuft, gibt es keine automatische Dienstfreistellung, man ist auf Kulanz angewiesen oder muss Urlaub nehmen. Ist man offiziell in Quarantäne, aber nicht krank, gilt das arbeitsrechtlich als Dienstverhinderungsgrund. Wenn allerdings Homeoffice möglich ist, heißt das nicht automatisch, dass man dienstfreigestellt ist.

Frage: Wie geht Freitesten nach fünf Tagen?

Antwort: Die Quarantäne beginnt mit der Uhrzeit des positiven Tests, auch wenn der offizielle Bescheid oft etwas länger dauert. Ab diesem Zeitpunkt nach fünf Tagen kann man einen Test machen. Dafür kann man mit FFP2-Maske in eine Teststraße gehen oder einen Gurgeltest selbst in den Supermarkt bringen. Laut Quarantäneregelung ist das ein Ausnahmegrund, für den man das Haus verlassen darf. Normal hinausgehen darf man aber erst, wenn man tatsächlich ein negatives Ergebnis hat. Gesundschreibung benötigt man keine, da der Krankenstand automatisch mit den Testergebnissen einhergeht. Allerdings muss man den Arbeitgeber informieren.

Frage: Muss man beim Freitesten einen behördlichen Bescheid abwarten?

Antwort: Nein, das ist nicht nötig, weil dieser oft länger dauert. Es ist hilfreich, wenn man selbst die Gesundheitsbehörde kontaktiert. Aber wenn man das negative Testergebnis mit sich führt und vorweisen kann, gilt das als Beweis, wie ein Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker erklärt.

Frage: Welche Medikamente helfen bei einer Infektion mit leichtem Verlauf?

Antwort: Die klassischen Wirkstoffe, die bei grippalen Infekten helfen, tun das auch bei einer Corona-Infektion ohne besonderen Verlauf. Hannes Winkler, Allgemeinmediziner und Hausarzt in Krems, empfiehlt entzündungshemmende und fiebersenkende Wirkstoffe wie Paracetamol, schleimlösende Mittel und bei Bedarf Schmerzmittel: "Ich bin mit meinen Patienten in Kontakt und berate sie telefonisch oder mache auch einen Hausbesuch, wenn nötig, natürlich in voller Schutzmontur." Und Franz Wörle, Anästhesist, Intensivmediziner und Hausarzt in Eben im Pongau, empfiehlt, wenn die Symptome stärker werden, in Absprache mit dem Hausarzt eventuell ein blutverdünnendes Mittel mit niedermolekularem Heparin zu verabreichen, eine so genannte Thrombosespritze: "Verschlechtern sich die Symptome, besteht die Gefahr von thromboembolischen Komplikationen. Ich habe damit gut Erfahrungen gemacht. Wichtig ist, dass man sich im Vorfeld mit dem Vertrauensarzt berät." Und er betont, dass man im Fall von leichter Atemnot auch Sauerstoff für die Anwendung zu Hause verschreiben kann.

Frage: Was tun, wenn die Symptome schlimmer werden?

Antwort: Verschlechtern sich die Symptome und hat man etwa schwere Atemnot, sollte man auf Anraten des Hausarztes oder der Gesundheitshotline 1450 ins Krankenhaus gehen. Dann ist es wichtig, so Allgemeinmediziner Winkler, dass man mit dem Sanitätsdienst ins Krankenhaus fährt und diesen vorab informiert, dass man Corona-positiv ist: "Die Sanitäter können dann Schutzkleidung anlegen. Sie informieren außerdem das Krankenhaus über die Ankunft, so können Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Infektionsrisiko für andere Patienten und Personal zu minimieren." Werden Betroffene eigenständig ins Krankenhaus gebracht, kann man diese Vorkehrungen nur schwer treffen, das erhöht das Risiko für die Mitmenschen. (Bianca Blei, Oona Kroisleitner, Pia Kruckenhauser, 11.1.2022)