Eine "Österreich"-Klage auf Presseförderung wurde vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen.

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Wien – Das Oberlandesgericht Wien hat eine Klage der Tageszeitung "Österreich" auf Presseförderung in zweiter Instanz abgewiesen. Das bestätigte am Dienstag ein Sprecher des Oberlandesgerichts gegenüber dem STANDARD. Herausgeber Wolfgang Fellner kündigte auf STANDARD-Anfrage eine Revision gegen die Entscheidung an.

Laut den Überlegungen des Oberlandesgerichts nimmt das Presseförderungsgesetz Gratiszeitungen von der Förderung aus. Als Gratiszeitung gelte eine Zeitung bereits dann, "wenn von ihrer Auflage die Hälfte oder weniger im Verkauf erscheint", erklärte der Sprecher. Bei alleiniger Betrachtung von "Österreich" läge der Verkaufsanteil bei über 50 Prozent, unter Einberechnung von "Oe24 – Österreich" aber darunter.

Keine ausreichende wirtschaftliche und journalistische Selbstständigkeit

Anders als das Gericht erster Instanz (Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien) ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Bestimmung des § 2 Abs 7 Presseförderungsgesetz auch für die Ermittlung dieses Verkaufsanteils heranzuziehen ist. Danach sind gewisse Druckschriften, "die gegenüber einer anderen Druckschrift journalistisch und wirtschaftlich nicht selbständig sind, nicht gesondert zu fördern, sondern dem Stammblatt zuzurechnen". Das Oberlandesgericht ging davon aus, dass keine ausreichende wirtschaftliche und journalistische Selbstständigkeit im Verhältnis der beiden Zeitungen vorliegt.

Aus der Zusammenrechnung folge ein Verkaufsanteil von unter 50 Prozent für "Österreich". Damit sei die Fördervoraussetzung nicht erfüllt.

"Selbstverständlich" Revision

Das Oberlandesgericht Wien hat wegen der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung ein Rechtsmittel ("Revision") an den Obersten Gerichtshof zugelassen. Die vierwöchige Frist läuft laut den Informationen des OLG noch.

Herausgeber Wolfgang Fellner kündigte Dienstagnachmittag an, die Mediengruppe Österreich werde "selbstverständlich" dieses Rechtsmittel nutzen: "Wir haben ja in erster Instanz ganz klar gewonnen."

Das Landesgericht Wien entschied im März 2022, dass die Gratisversion "Oe24" nicht "Österreich" zuzurechnen sei und "Österreich" deshalb als Kauftageszeitung Presseförderung zustehe. Bei dem Verfahren geht es nach früheren Angaben um rund eine Million Euro.

Gegen diese Entscheidung des Landesgerichts Wien hat die Finanzprokuratur des Bundes beim Oberlandesgericht Wien eingelegt; diese zweite Instanz entschied nun anders als die erste und wies die Klage der Mediengruppe Österreich auf.

Das Verfahren geht mit einer Revision der Mediengruppe Österreich zum Obersten Gerichtshof und wird erst mit dessen Entscheidung rechtskräftig.

Die Medienbehörde KommAustria hat den diesjährigen Antrag von "Österreich" auf Presseförderung wie in den Vorjahren abgelehnt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Presseförderung für Österreich zahlte sie die Presseförderung 2022 für die übrigen Medien nur in reduzierter Form aus; reduziert um eine allfällige Förderung für "Österreich". (red, 25.10.2022)